(1) Dem Hörgeräteakustiker-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Auswahl und Anpassung von Hörgeräten und anderen Geräten der akustischen Kommunikation, - 2.
Ermittlung und Beurteilung der für die Hörgeräteversorgung und für die Gehörschutzbestimmung erforderlichen Kenndaten des Gehörs, - 3.
Abnahme von Abformungen des äußeren Ohres und Anfertigung von Ohrpaßstücken, - 4.
Anfertigung von Im-Ohr-Geräten und Sonderhörhilfen, - 5.
Wartung, Instandsetzung und Vervollständigung von Hör-, Hilfs- und Meßgeräten, - 6.
Auswahl und Anpassung von Gehörschutzmitteln nach Lärmmessung und Lärmanalyse.
(2) Dem Hörgeräteakustiker-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse über Physik und Chemie, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Elektronik und Elektrotechnik, insbesondere der Elektroakustik und Hörgeräteschaltungstechnik, - 3.
Kenntnisse der allgemeinen Akustik, der Physio- und Psychoakustik, - 4.
Kenntnisse der Anatomie und Pathologie des Ohres und des Sprachorgans sowie Kenntnisse der Physiologie und der Pathophysiologie des Hörens, - 5.
Kenntnisse des Frequenz-, Dynamik-, Intensitäts- und Zeitauflösungsvermögens des Gehörs, - 6.
Kenntnisse der psychologischen Grundsätze bei psychoakustischen Messungen, bei der Abgabe und Benutzung von sowie der Gewöhnung an Hörhilfen, - 7.
Kenntnisse der berufsbezogenen EDV, - 8.
Kenntnisse des Aufbaus, der Wirkungsweise und Anwendung der Hörgeräte, der Otoplastiken und ihres Zubehörs, - 9.
Kenntnisse der Methoden zur Ermittlung der akustischen Kenndaten des Gehörs für die Hörgeräteanpassung und den Gehörschutz, - 10.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Gesundheits- und des Sozialrechts, insbesondere des Heilpraktikergesetzes, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Bundesversorgungsgesetzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen VDE- und VDI-Bestimmungen, der nationalen und internationalen Normen und Empfehlungen, - 13.
Messen und Berechnen berufsbezogener physikalischer Größen in der akustischen Meßtechnik und elektronischen Verstärkertechnik, - 14.
berufsbezogene Werkstoffprüfungen, - 15.
Lesen und Anfertigen von Schaltbildern, Diagrammen und technischen Zeichnungen, - 16.
Prüfen, Warten und Instandsetzen von Hör-, Hilfs- und Meßgeräten, - 17.
Warten und Instandsetzen der berufsbezogenen Maschinen, Prüf- und Meßeinrichtungen sowie der Geräte, - 18.
Durchführen von Schwellen- und überschwelligen Messungen sowie Anwendung von subjektiven, objektiven und rechnerunterstützten Meßverfahren, - 19.
Auswählen und Anpassen von Hörgeräten und Hörhilfen, - 20.
Anleiten und Betreuen der Hörbehinderten bei der Benutzung der Hörgeräte und Nutzung der Hörhilfen, - 21.
Abformen des äußeren Ohres, - 22.
Herstellen, Anpassen und Instandsetzen von Ohrpaßstücken und Anpaßteilen, - 23.
Einbauen von Hörhilfen und ihrer Teile in ein Ohrpaßstück, - 24.
Warten von Energiequellen für Hörhilfen und ihr Zubehör, - 25.
Messen und Analysieren von Lärm, - 26.
Auswählen, Herstellen und Anpassen von Gehörschutzmitteln, - 27.
Be- und Verarbeiten von Kunststoffen und Metallen, - 28.
Herstellen von Schalen für Hörhilfen, - 29.
Anfertigen und Montieren von Hörgeräten und -hilfen.