Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und technischen Unterlagen, - 6.
Gestalten und Vorbereiten von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten, - 7.
Erstellen von Modellen, Anwenden von Abformverfahren, - 8.
Be- und Verarbeiten von Hölzern, - 9.
Handhaben und Instandhalten von Meßzeugen, Handwerkzeugen und Hilfsmitteln, - 10.
Bedienen und Warten von Maschinen, - 11.
Ausführen von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten in verschiedenen Materialien, - 12.
Behandeln von Oberflächen, - 13.
Fundamentieren, Versetzen und Verankern von Werkstücken, - 14.
Restaurieren von Bildhauerarbeiten und Schnitzarbeiten.