Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, - 6.
Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien, - 7.
Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen, - 8.
Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Schablonen, - 9.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, - 10.
Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, - 11.
Prüfen und Behandeln von Oberflächen, - 12.
Drechseln und Drehen, - 13.
dekoratives Spanen und Schnitzen, - 14.
dekoratives Malen und Schmücken, - 15.
Montieren von Teilen, - 16.
Prüfen und Verpacken von Erzeugnissen.