Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung, - 6.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, - 7.
Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten, - 8.
Anwenden von Leimen und Klebern, - 9.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen, - 10.
Prüfen, Messen und Kennzeichnen, - 11.
Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen, - 12.
Trennen, - 13.
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken, - 14.
manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen, - 15.
Fügen, - 16.
Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen, - 17.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen, - 18.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 19.
Verarbeiten von Zelluloid, - 20.
Behandeln von Oberflächen, - 21.
Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen, - 22.
Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen, - 23.
Montieren und Einbauen der Klaviatur, - 24.
Einbauen der Stimmplatten, - 25.
Stimmen von Instrumenten, - 26.
Endmontage, - 27.
Endkontrolle, - 28.
Reparieren von Handzuginstrumenten.