Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
Anwälte zum JArbSchG
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Lawyer & Solicitor Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Abogada Dagmar Henriquez
1000, 507 Panama-Stadt