Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen, - 6.
Handhaben, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen, - 7.
Kenntnisse des Glases und anderer Werk- und Hilfsstoffe in der Leuchtröhrenherstellung, - 8.
Wiederaufarbeiten von Leuchtröhren, - 9.
Verarbeiten von Glas zu Leuchtröhren, - 10.
Einbringen von Leuchtstoffen, - 11.
Elektrotechnische Kenntnisse für den Betrieb von Leuchtröhren, - 12.
Verarbeiten von Elektroden, - 13.
Evakuieren und Füllen von Leuchtröhren, - 14.
Einbrennen, Prüfen und Kennzeichnen von Leuchtröhren.