Der Vorbereitungsdienst hat insbesondere zum Ziel,
- 1.
den Anwärterinnen und Anwärtern die Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Erfüllung der Aufgaben im mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei erforderlich sind, - 2.
die persönliche und soziale Kompetenz der Anwärterinnen und Anwärter weiterzuentwickeln sowie - 3.
die Anwärterinnen und Anwärter zu verantwortlichem polizeilichen Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.