- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie - b)
Benennung der vier Prüfungsbereiche und die jeweilige Bewertung in Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils, - b)
Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe nach § 17 und Bewertung in Punkten und als Note, - c)
Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe nach § 21 und Bewertung in Punkten und als Note, - d)
Benennung der Projektarbeit nach § 25 und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note; Angabe des nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bestimmten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunktes,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 5.
die Gesamtnote in Worten, - 6.
Befreiungen nach § 26, - 7.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 2.