(1) Wer das Studium erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis.
(2) Im Abschlusszeugnis sind anzugeben
- 1.
die Feststellung, dass die Masterprüfung bestanden worden ist, - 2.
die in den Modulen erzielten Noten, - 3.
das Thema der Masterarbeit sowie - 4.
die Gesamtnote.