MKSeuchV 2005 - MKS-Verordnung
- Teil 1
Begriffsbestimmungen - Teil 2
Schutzmaßregeln - Abschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln - Abschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln - Unterabschnitt 1
Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche - Unterabschnitt 2
Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche - § 6 MKSeuchV 2005 - Öffentliche Bekanntmachung
- § 7 MKSeuchV 2005 - Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- § 8 MKSeuchV 2005 - Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 9 MKSeuchV 2005 - Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- § 10 MKSeuchV 2005 - Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
- § 11 MKSeuchV 2005 - Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 12 MKSeuchV 2005 - Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 13 MKSeuchV 2005 - Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 14 MKSeuchV 2005 - Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- § 15 MKSeuchV 2005 - Sperrgebiet
- § 16 MKSeuchV 2005 - Notimpfung
- § 17 MKSeuchV 2005 - Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
- § 18 MKSeuchV 2005 - Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
- § 19 MKSeuchV 2005 - Untersuchungen nach Notimpfung
- § 20 MKSeuchV 2005 - Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
- § 21 MKSeuchV 2005 - Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
- § 22 MKSeuchV 2005 - Anwendungsvorrang
- § 23 MKSeuchV 2005 - Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- § 24 MKSeuchV 2005 - Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
- § 25 MKSeuchV 2005 - Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
- § 26 MKSeuchV 2005 - Tilgungsplan
- § 27 MKSeuchV 2005 - Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
- Unterabschnitt 1
- Abschnitt 1
- Teil 3
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen - Teil 4
Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben - Teil 5
Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum - Teil 6
Arbeiten mit MKS-Virus - Teil 7
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen - § 34 MKSeuchV 2005 - Ordnungswidrigkeiten
- § 35 MKSeuchV 2005 - Berechnung von Fristen
- § 36 MKSeuchV 2005 - (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage 1 MKSeuchV 2005 - (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 2 MKSeuchV 2005 - (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 3 MKSeuchV 2005 - (zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung