Anlage 1 MKSeuchV 2005 - (zu § 15 Absatz 2 Nummer 1)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2692 - 2693)
Ausstellende Behörde: . . . . . . . . . .
Versandort und -land: . . . . . . . . . .
I.
Versand von Tieren
1.
Anzahl der Tiere: . . . . . . . . . .
(in Worten)
2.
Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e): . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt von . . . . . . . . . .
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders: . . . . . . . . . .
3.
Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt nach . . . . . . . . . .
Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere empfänglicher Arten oder die Erzeugnisse aus dem Sperrgebiet im Sinne des § 15 Absatz 2 Nummer 2 der MKS-Verordnung entsprechen.