(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Müllerei oder - b)
Agrarlager sowie
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, - 2.
Rohstoffe annehmen und untersuchen, - 3.
Rohstoffe lagern, - 4.
Rohstoffe reinigen und für die Verarbeitung vorbereiten, - 5.
Geräte, Maschinen und Anlagen bedienen und - 6.
Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und warten.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Müllerei sind:
- 1.
Produktionsprozesse steuern, - 2.
Mahlerzeugnisse herstellen, - 3.
Futtermittel herstellen, - 4.
Spezialerzeugnisse herstellen und - 5.
Waren lagern, verpacken und verladen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Agrarlager sind:
- 1.
Rohstoffpartien gesund erhalten, - 2.
Schädlinge abwehren und bekämpfen, - 3.
Düngemittel annehmen, lagern, mischen und abgeben, - 4.
Qualität von Braugetreide, Mais, Ölsaaten und Leguminosen beurteilen, - 5.
Pflanzenschutzmittel annehmen, lagern, anwenden und abgeben und - 6.
Saatgut annehmen, bearbeiten, lagern und abgeben.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Arbeitsabläufe vorbereiten und im Team arbeiten und - 6.
Informations- und Kommunikationstechniken anwenden.