Im Müller-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu berücksichtigen:
- 1.
Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen, - 2.
Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitäts- und Hygienemanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationssystemen, - 3.
Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren und überwachen, - 4.
Aufträge ausführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Herstellungsverfahren, Konzepten zur Gefahrenanalyse bei Lebens- und Futtermitteln, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material, Maschinen und Geräten sowie von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden, - 5.
Verkaufskonzepte unter Berücksichtigung eines kundenorientierten Serviceangebots entwickeln und umsetzen sowie Produktinformationen erstellen, - 6.
Konzepte für Betriebsstätten, insbesondere für Betriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische Prozesse, entwickeln und umsetzen, - 7.
Konzepte für betriebliches Energiemanagement entwickeln, umsetzen und überwachen, - 8.
technische Arbeitspläne, Prozessdiagramme und Zeichnungen, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, anfertigen, die Umsetzung der Prozessschritte kontrollieren und Herstellungsvorgänge lenken, - 9.
die Instandhaltung von Maschinen- und Kraftanlagen koordinieren und kontrollieren, - 10.
Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel und Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren, - 11.
die Annahme und Lagerung von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Zwischen- und Endprodukten planen; Maßnahmen und Methoden zu deren Gesunderhaltung anwenden, - 12.
die Untersuchung der Eigenschaften von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten einleiten und Ergebnisse bewerten, - 13.
Vorbereitungsarbeiten an Rohstoffen für ihre Be- und Verarbeitung planen und kontrollieren, - 14.
Produktionsprozesse für die Herstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen, Futtermitteln sowie von Produkten, die nicht für die menschliche oder tierische Ernährung bestimmt sind, planen, organisieren und kontrollieren; Herstellungsverfahren anwenden, - 15.
die Verpackung, Lagerung und Verladung der Erzeugnisse, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität, Typen- und Normrichtigkeit, planen und koordinieren, - 16.
Untersuchungsergebnisse und technische Betriebsdaten zur Optimierung der Herstellungsprozesse auswerten und beurteilen, - 17.
eine Nachkalkulation durchführen.