(1) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen
- 1.
die gesundheitlichen Anforderungen für den Dienst zu wechselnden Zeiten erfüllt und - 2.
ein ausreichendes Seh-, Hör- und Sprechvermögen besitzt.
(2) Bewerberinnen und Bewerber für den Geoinformationsdienst der Bundeswehr müssen zusätzlich
- 1.
für eine Beamtenlaufbahn die Bereitschaft erklären, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat teilzunehmen, oder - 2.
für eine Soldatenlaufbahn erfolgreich ein Eignungsfeststellungsverfahren absolviert haben.