§ 3 OGewV 2016 - Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
Nach Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen zum 22. Dezember 2019 durch die zuständige Behörde überprüft und gegebenenfalls aktualisiert:
- 1.
die Festlegung von Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper, - 2.
die Einteilung von Oberflächenwasserkörpern innerhalb einer Flussgebietseinheit in Kategorien, - 3.
die Unterscheidung der Kategorien von Oberflächenwasserkörpern nach Typen, - 4.
die Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder als erheblich verändert und - 5.
die Festlegung von typspezifischen Referenzbedingungen.