(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung - a)
Orgelbau oder - b)
Pfeifenbau sowie
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 2.
Erstellen und Anwenden von Unterlagen, - 3.
Auswählen, Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, - 4.
Be- und Verarbeiten von Holz, Metallen, Kunststoffen und sonstigen Werkstoffen sowie von Hilfsstoffen, - 5.
Behandeln und Gestalten von Oberflächen, - 6.
Planen von Windversorgungsanlagen, - 7.
Bauen von Schleifwindladen, - 8.
Herstellen von Holzpfeifen, - 9.
Anfertigen von offenen, zylindrischen Labialpfeifen aus Metall, - 10.
Vormontieren von Orgeln, - 11.
Stimmen von Orgelpfeifen, - 12.
Intonieren von Orgelpfeifen, - 13.
Pflegen, Warten und Reparieren von Orgeln und Harmonien, - 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie - 15.
Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Orgelbau sind:
- 1.
Bauen von Windladen und Windversorgungssystemen, - 2.
Herstellen von Spieltischen, - 3.
Installieren von elektrischen und elektronischen Bauteilen, - 4.
Herstellen von Gehäusen, - 5.
Anfertigen und Montieren von Trakturteilen sowie - 6.
Montieren und Einregulieren von Orgeln.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pfeifenbau sind:
- 1.
Herstellen von Platten für Metallpfeifen, - 2.
Herstellen von labialen Metallpfeifen, - 3.
Herstellen von lingualen Metallpfeifen, - 4.
Kröpfen von Metallpfeifen sowie - 5.
Reparieren und Ergänzen von Metallpfeifen.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie - 4.
Umweltschutz.