(1) Berufsgerichtliche Maßnahmen sind
- 1.
Warnung, - 2.
Verweis, - 3.
Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, - 4.
Ausschließung aus der Patentanwaltschaft.
(2) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.
Anwälte zum PatAnwO

Rechtsanwältin Michaela Zinke
34117 Kassel

Rechtsanwalt Patrick Gilliand
41179 Mönchengladbach

Rechtsanwältin Dorotee Keller LL.M.
60487 Frankfurt am Main