(1) In die Eheurkunde werden aufgenommen
- 1.
die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen, - 2.
Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, - 3.
Ort und Tag der Eheschließung.
- 1.
die Auflösung der Ehe, - 2.
das Nichtbestehen der Ehe, - 3.
die Nichtigerklärung der Ehe, - 4.
die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten, - 5.
die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
(2) In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen.
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