RAG 16 - Sechzehntes Rentenanpassungsgesetz
- Art 1
- Erster AbschnittAnpassung der Renten aus
den gesetzlichen Rentenversicherungen
- Zweiter AbschnittAnpassung der Geldleistungen
und des Pflegegeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung
- Dritter AbschnittGemeinsame Vorschriften
- Vierter Abschnitt
- Art 2
- Art 3Schlußvorschriften