Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Rechtsvorschriften und Normen, - 6.
Kommunikation und Information, - 7.
Planen von Arbeitsabläufen, - 8.
Bedienen und Warten von Betriebsmitteln, - 9.
Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen, - 10.
Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, - 11.
Sichern des Arbeitsbereiches, - 12.
Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz, - 13.
Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz, - 14.
Kundenberatung, - 15.
Qualitätssichernde Maßnahmen.