Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.
Anwälte zum SchwbAV 1988
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland
Rechtsanwältin Constanze Knaak
47652 Weeze
Rechtsanwältin Alisia Gianna Liebeton
52525 Heinsberg