Anlage 3 See-BV - (zu § 30)Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3253 - 3256)

Die nach § 30 Absatz 6 Nummer 2 notwendigen Kompetenzen müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der nach den in Nummer 3 genannten Lernbereichen zu erwerbenden notwendigen Kompetenzen zu erstrecken.

1.
Tätigkeiten der Kapitäne NK 100Sie haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Kleinfahrzeugen auszuüben:
1.1
Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,
1.2
Überwachen des Seeraumes und Führen des Schiffes,
1.3
Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs im Seegebiet A1,
1.4
Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb,
1.5
Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,
1.6
Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,
1.7
Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,
1.8
Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,
1.9
Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,
1.10
Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes,
1.11
Instandhaltung,
1.12
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
1.13
Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.
2.
Allgemeine AusbildungszieleKapitäne NK 100 müssen in der Lage sein, die in den in Nummer 3 aufgeführten Lernbereichen zu erwerbenden Kompetenzen sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.
3.
KompetenzenFür den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Kapitän NK 100 sind die notwendigen Kompetenzen in den folgenden Lernbereichen nachzuweisen:
3.1
Gesellschaft und Kommunikation
3.1.1
Bedarfsgerechte KommunikationEnglische Fachsprache mündlich und schriftlichIMO-Standardredewendungen
3.1.2
Sozial- und ArbeitsrechtSozialversicherungswesenSeearbeitsrechtTarifvertragswesen
3.1.3
Arbeitsschutz an BordArbeitsschutzrechtGestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und RuhepausenDurch- und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen, Wirkungskontrollen und die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
3.2
Schiffsführung
3.2.1
Terrestrische NavigationSchiffsortbestimmung mit Landmarken, Seezeichen und KoppelnavigationArbeiten in der SeekarteSeezeichen und BetonnungssystemeNautische VeröffentlichungenAbsetzen von Fahrtrouten entlang der KüsteKursbestimmungStromnavigation
3.2.2
Praktische NavigationSchiffsführung im Rahmen einer WacheSchiffsführung in besonderen SituationenEin-Mann-Fahr- und WachbetriebBahnplanung, -ausführung und -kontrolle mit rationellen Methoden und HilfsmittelnBeurteilung und Erhalt der SeeverkehrssicherheitÜberwachung der technischen Systeme und Entscheidungsfindung im StörfallKlare, eindeutige und effektive Durchführung der internen und externen Kommunikation
3.2.3
Nautische InformationssystemeMeldungen nach den Allgemeinen Grundsätzen für Schiffsmeldesysteme sowie den einschlägigen VTS-Verfahren
3.2.4
Radarnavigation inklusive ARPAAufbau und Arbeitsweise des Radargerätes sowie die verschiedenen DarstellungsartenBedienung des Radargerätes (inklusive ARPA-Funktionalitäten)Auswertung und Deutung der gewonnenen InformationenBeurteilung der LeistungsgrenzenErkennung von Fehlechos
3.2.5
GezeitenkundeWirkung der GezeitenHoch- und Niedrigwasserzeiten für einen bestimmten OrtBestimmung der Höhe der Gezeit anhand der Gezeitentafeln
3.2.6
Technische NavigationssystemeFunktionsprinzipien, Leistungsgrenzen und Bedienung von:KompassanlagenKursreglernBahnreglernFahrtmessanlagenEcholotanlagenSatellitennavigationsanlagenAutomatic Identification System (AIS)
3.2.7
SeeverkehrsrechtKollisionsverhütungsregeln von 1972 in ihrer jeweils geltende Fassung (KVR)SeeschifffahrtsstraßenordnungRegelungen zum Wachdienst
3.2.8
Schiffbau und StabilitätSchiffbauteile und -verbändeWerftunterlagen, Vermessung und KlassifikationMethoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und TrimmStabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten SchiffesOrganisation notwendiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
3.2.9
ManöverkundeManövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, im Revier und auf See, in schwerem Wetter und im EisDrehen auf engem SeeraumBerücksichtigung von Sogeffekten beim Heranfahren/Längsseitsgehen an größere SchiffeAn- und Ablegen unter Berücksichtigung des Einflusses von Strom und WindLeinenführungAnkermanöver
3.2.10
MeteorologieAufbau, Wirkungsweise und Ablesen meteorologischer InstrumenteInformationsdienste, die verlässliche meteorologische Daten regelmäßig zur Verfügung stellenBewertung meteorologischer DatenWetterlagebeurteilung in Bezug auf die sichere Durchführung der SeereiseErkennen von Wetterverschlechterungen und Ableiten von Maßnahmen
3.2.11
FunkverkehrBeschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker (ROC)Gefahrenverhütung beim Umgang mit FunkgerätenFunkverkehr in Notfallsituationen
3.3
Steuerung des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen an Bord
3.3.1
Nationales RechtNationale Vorschriften kennen und anwendenZeugnisse sowie andere Dokumente, die an Bord mitgeführt werden müssenMaßnahmen zum sicheren Schiffsbetrieb nach Maßgabe nationaler Vorschriften (Verantwortlichkeiten, Organisation und Durchführung)FlaggenstaatskontrolleKontrolle der KlassifikationsgesellschaftenFahrgastregistrierung
3.3.2
Maritimer UmweltschutzMeeresverschmutzungsverhütungsvorschriftenVerhütung der Verschmutzung der MeeresumweltEntsorgung jeglicher umweltverschmutzender SubstanzenDokumentation durchgeführter Maßnahmen
3.3.3
Maßnahmen in NotfällenNotfallpläne zur Eigen- und Fremdrettung, Kollision und weiterer NotlagenNotfallübungenBeurteilung der SchiffssicherheitVerhalten bei SchiffsunfällenVorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der SchiffssicherheitEinsatzbereitschaft der Geräte und Anlagen der Schiffssicherheit
3.3.4
Suche und Rettung (SAR)Handbuch zur internationalen Suche und Rettung (IAMSAR Manual)Koordinierung von RettungsmaßnahmenSuchmuster bei Mann-über-Bord SituationenVerfahren zur Rettung von Personen aus dem Wasser
3.4
Schiffsbetriebstechnik
3.4.1
Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und SystemüberwachungBeschreibung schiffstechnischer AnlagenFunktion von Antriebssystemen und elektrischen AnlagenAnlagenteile, wie z. B. Kraftstofffilter, Schmierölfilter, Luftfilter, Ölpeilstäbe, Stevenrohrabdichtung erkennen und Verschleißteile aus technischen Unterlagen zuordnenVerständnis der Betriebshandbücher der schiffstechnischen AnlagenVerständnis der notwendigen schiffstechnischen UnterlagenBetrieb, Kontrolle und Fehlersuche sowie FehlerbeseitigungTypenschilder und KennzeichnungenSysteme für den Betrieb von Motoren einschließlich des BilgensystemsVerschleißteile wechseln, zuordnen und Ersatz bestellenKontrolle der Füllstände, Beurteilung der Verbräuche und Ableitung von MaßnahmenDurchführung von Betriebsbeobachtungen, Ablesung der Betriebswerte und Ableitung von MaßnahmenReaktion auf Alarme und Ableitung von Maßnahmen