(1) Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand.
(2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch
- 1.
Umwandlung, - 2.
Entlassung, - 3.
Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder - 4.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Anwälte zum SG
Rechtsanwalt & Notar Dr. Fabian Eichholz
48703 Stadtlohn
Rechtsanwältin Ulrike Dorn
26676 Barßel
Rechtsanwalt Olaf Möhring
41179 Mönchengladbach