Der Geschäftsgang wird durch eine Geschäftsordnung geregelt, die das Präsidium unter Zuziehung der beiden der Geburt nach ältesten ehrenamtlichen Richter beschließt.
Anwälte zum SGG
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
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Rechtsanwalt Niklas Sander
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