Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 8.
Einrichten und Bedienen von Maschinen, Anlagen und Zusatzeinrichtungen, - 9.
Instandhalten von Werkzeugen und Maschinen, - 10.
Herstellen von Rohteilen, - 11.
Veredeln von Oberflächen, - 12.
Zusammenfügen und Montieren, - 13.
Dekorieren, - 14.
Qualitätssicherung.