Anlage 4 StBAPO 1977 - (zu § 15 ) – mittlerer Dienst – Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1136)

Fächer und Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung

FächerMindeststunden
und anteilige
Übungsstunden
Unterrichts-
stunden
insgesamt
1.Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung40
2.Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes
3.Allgemeines Abgabenrecht75
4.Allgemeine Rechtskunde
5.Steuern vom Einkommen und Ertrag180
6.Umsatzsteuer45
7.Buchführung und Bilanzwesen75
8.Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
9.Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)
10.Wirtschafts- und Sozialkunde
11.Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)
35
12.Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung60
Mindeststunden insgesamt510
Unterrichtsstunden in den Fächern, für die keine Mindeststunden
vorgegeben sind, zusätzliche Übungsstunden, Aufsichtsarbeiten, Dispositionsstunden
290
Gesamtstunden800