(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und ist in dieser Reihenfolge durchzuführen.
(2) Der schriftliche Teil der Prüfung umfaßt je eine Arbeit aus den Fächern
- 1.
Technik der Betriebsanlagen, - 2.
Technik der Fahrzeuge, - 3.
Straßenbahnbetrieb.
(3) An die Stelle der beiden schriftlichen Arbeiten nach Absatz 2 Nr. 1 und 2 kann eine fachübergreifende Arbeit über die Technik der Betriebsanlagen und Fahrzeuge treten.
(4) Der mündliche Teil der Prüfung umfaßt die Fächer nach Absatz 2 sowie das Fach Verwaltung und Recht.
(5) Das Fach Technik der Betriebsanlagen erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
Trassierungsgrundsätze, - 2.
Lastannahmen und Standsicherheit von Bahnbauwerken und Bahnkörpern, - 3.
Einrichtung und Sicherung von Baustellen, - 4.
Brandschutz, - 5.
Gestaltung und Ausrüstung der Haltestellen, - 6.
Trag- und Spurführungstechniken, - 7.
Zugsicherungs- und Nachrichtentechnik, - 8.
Energieversorgung, - 9.
Instandhaltung von Betriebsanlagen.
(6) Das Fach Technik der Fahrzeuge erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
Fahrzeugarten und Betriebsweisen, - 2.
Lastannahmen und Gestaltung der Fahrzeugkörper, - 3.
Laufwerke und Spurführung, - 4.
Antrieb und Bremsen, - 5.
Fahrzeugsteuerung, - 6.
Sicherungseinrichtungen, - 7.
Brandschutz, - 8.
Fahrzeugausrüstung, - 9.
Instandhaltung von Fahrzeugen.
(7) Das Fach Straßenbahnbetrieb erstreckt sich insbesondere auf Fragen über
- 1.
Grundsätze des Fahrbetriebes, - 2.
Streckenleistungsfähigkeit, Zugabstände, zulässige Geschwindigkeiten, - 3.
Netzentwicklung und Fahrzeitermittlung, - 4.
Fahrplanarten und Fahrplangestaltung, - 5.
Ausbildung, Prüfung und Überwachung der Betriebsbediensteten, - 6.
Einsatz der Betriebsbediensteten sowie Dienstplangestaltung, - 7.
Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen, - 8.
Fahrgastbedienung, - 9.
Unfallverhütung, - 10.
Grundzüge der Betriebswirtschaft.
(8) Das Fach Verwaltung und Recht erstreckt sich insbesondere auf tätigkeitsbezogene Fragen über
- 1.
Personenbeförderungsrecht, - 2.
Verwaltungsrecht, - 3.
Straßenverkehrsrecht, Verkehrswegerecht und Immissionsschutz, - 4.
Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, - 5.
Versicherungs- und Haftpflichtrecht, - 6.
strafrechtliche Vorschriften und Ordnungswidrigkeiten.