Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung, - 6.
Betriebswirtschaftliches Handeln, - 7.
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 8.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrssicherung, - 9.
Auswählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien, - 10.
Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen, - 11.
Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen, - 12.
Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Bauwerken, - 13.
Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen, - 14.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, - 15.
Anlegen und Pflegen von Grünflächen, - 16.
Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme, - 17.
Durchführen des Winterdienstes, - 18.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen, - 19.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung.