Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Wirtschaftlichkeit, - 6.
Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestalten von sozialen Beziehungen, - 7.
Informationstechnik und -verarbeitung, - 8.
Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren, - 9.
Bautechnisches Berechnen, - 10.
Lage- und Höhenvermessungen, - 11.
Baustoffe und Böden, - 12.
Messen, Erfassen und Auswerten wasserwirtschaftlicher Daten, - 13.
Planen, Entwerfen und Konstruieren von wasserwirtschaftlichen Bauwerken und Anlagen, - 14.
Technische und verwaltungsmäßige Bearbeitung wasserrechtlicher Verfahren und Abläufe, - 15.
Abwicklung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, - 16.
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, - 17.
Überwachung von Gewässern, Anlagen und Gebieten, - 18.
Qualitätssichernde Maßnahmen.