Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, - 6.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 7.
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken, - 8.
Beraten und Betreuen von Kunden, - 9.
Vorbereiten und Vorbehandeln des Behandlungsgutes, - 10.
Einstellen, Bedienen und Überwachen von Wasch- und Reinigungsmaschinen sowie von Wasch- und Reinigungsanlagen, - 11.
Prozesstechnik, - 12.
Nachbehandeln und Finishen des Behandlungsgutes, - 13.
Anwenden von Desinfektionsverfahren und Durchführen von Hygienemaßnahmen, - 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.