Das Bundesministerium erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich sind.
Anwälte zum TierSchG

Anwalt Dr. Stephan Paetzold
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RA Frau Jana Kern
2000 Antwerpen
Rechtsanwalt Jan-Henning Schultes
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