Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen, - 6.
Gestalten und Konstruieren von Erzeugnissen, - 7.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 8.
Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, - 9.
Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von Halbzeugen, - 10.
Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen, - 11.
Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen, - 12.
Behandeln und Veredeln von Oberflächen, - 13.
Durchführen von Holzschutzmaßnahmen, - 14.
Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten, - 15.
Instandhalten von Erzeugnissen, - 16.
Kundenorientierung und Serviceleistungen, - 17.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.