Der Abschlussbericht über schwerwiegende Zwischenfälle oder schwerwiegende unerwünschte Reaktionen nach § 10 Absatz 2 enthält folgende Angaben:
- 1.
berichterstattender Mitgliedstaat Deutschland, - 2.
Berichtsnummer: DEU/276, - 3.
Kontaktdaten der Koordinierungsstelle: Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Faxnummer, - 4.
Datum und Uhrzeit des Berichts (JJJJ/MM/TT hh/mm), - 5.
Nummer(n) des ersten Berichts/der ersten Berichte (Anlage 1), - 6.
Fallbeschreibung, - 7.
betroffene Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, - 8.
Untersuchungsergebnis und Schlussfolgerungen, - 9.
Präventiv- und Korrekturmaßnahmen, - 10.
Schlussfolgerung und mögliche Folgemaßnahmen.