Der Verschmelzungsbeschluß der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.
Anwälte zum UmwG 1995

Rechtsanwalt Florian Dennler
40219 Düsseldorf

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Rechtsanwalt Dieter Schuchmann
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