Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Qualitätsmanagement, - 6.
Arbeitsvorbereitung, - 7.
betriebliche und technische Kommunikation, - 8.
Teamarbeit, - 9.
Verfahren der Glasherstellung und -weiterverarbeitung, - 10.
Transport und Lagerung, - 11.
Metallbearbeitung, - 12.
Elektrotechnik, - 13.
Montieren von Bauteilen und Baugruppen einschließlich Funktionsprüfung, - 14.
Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen, - 15.
Mess- und Steuerungstechnik, - 16.
Regelungstechnik, - 17.
Einrichten und Umrüsten von Maschinen, Systemen und Produktionsanlagen, - 18.
Herstellen der Betriebsbereitschaft von Produktionsanlagen, - 19.
Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen; Überwachen des Produktionsablaufes, - 20.
Vertiefungsphase.