Erhebungsmerkmale der Arbeitsstättenzählung sind:
- 1.
bei allen Arbeitsstätten - a)
Gemeinde; Träger bei Anstalten oder Einrichtungen von Behörden, der Sozialversicherung, der Kirchen, Verbände und sonstigen Organisationen; Angaben über die wirtschaftliche Tätigkeit und für die Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen; Eröffnungsjahr; Neuerrichtung oder Standortverlagerung innerhalb der Gemeinde oder aus einer anderen Gemeinde nach 1980; Niederlassungsart (einzige Arbeitsstätte, Haupt- oder Zweigniederlassung); - b)
jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber; unbezahlt mithelfende Familienangehörige; Beamte, Richter, Beamtenanwärter; Angestellte; Facharbeiter; sonstige Arbeiter; Auszubildende); Zahl der Teilzeitbeschäftigten sowie Zahl der ausländischen Arbeitnehmer; - c)
Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;
- 2.
bei einzigen Arbeitsstätten oder Hauptniederlassungen außerdem - a)
Eintragung des Unternehmens in die Handwerksrolle für handwerkliche Haupt- oder Nebenbetriebe; - b)
Rechtsform des Unternehmens;
- 3.
bei Hauptniederlassungen zusätzlich zu den Angaben nach den Nummern 1 und 2 - a)
für das ganze Unternehmen Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der inländischen Zweigniederlassungen; jeweils nach Geschlecht: Zahl der tätigen Personen nach Stellung im Betrieb (tätige Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer); Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs; - b)
für jede inländische Zweigniederlassung Gemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit; Zahl der tätigen Personen; Angaben über Zahlung und Summe der Bruttolöhne und -gehälter des vorhergehenden Kalenderjahrs;
- 4.
bei Zweigniederlassungen für das zugehörige Unternehmen Gemeinde; Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.