WoFG - Wohnraumförderungsgesetz
- Teil 1
Allgemeines zur Förderung - Abschnitt 1
Zweck und Maßnahmen der Förderung - Abschnitt 2
Grundsätze, Voraussetzungen und Förderzusage - § 5 WoFG - Anforderungen an die Förderung
- § 6 WoFG - Allgemeine Fördergrundsätze
- § 7 WoFG - Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum
- § 8 WoFG - Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
- § 9 WoFG - Einkommensgrenzen
- § 10 WoFG - Wohnungsgrößen
- § 11 WoFG - Förderempfänger
- § 12 WoFG - Bevorzugung von Maßnahmen, zusätzliche Förderung
- § 13 WoFG - Förderzusage
- Abschnitt 3
Kooperationsvertrag
- Abschnitt 1
- Teil 2
Begriffsbestimmungen, Durchführung der sozialen Wohnraumförderung - Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen - Abschnitt 2
Einkommensermittlung - Abschnitt 3
Begründung und Sicherung von Belegungs- und Mietbindungen sowie von Bindungen für selbst genutztes Wohneigentum - § 25 WoFG - Anwendungsbereich
- § 26 WoFG - Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
- § 27 WoFG - Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
- § 28 WoFG - Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete
- § 29 WoFG - Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
- § 30 WoFG - Freistellung von Belegungsbindungen
- § 31 WoFG - Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
- § 32 WoFG - Sonstige Vorschriften der Sicherung
- § 33 WoFG - Geldleistung bei Gesetzesverstößen
- Abschnitt 4
Ausgleich von Fehlförderungen
- Abschnitt 1
- Teil 3
Bundesmittel - Teil 4
Ergänzungsvorschriften - Teil 5
Überleitungs- und Schlussvorschriften - § 46 WoFG - Zeitlicher Anwendungsbereich
- § 47 WoFG - Darlehen des Bundes und Förderung auf Grund früheren Rechts
- § 48 WoFG - Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- § 49 WoFG - Anwendung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland
- § 50 WoFG - Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
- § 51 WoFG - Anwendung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
- § 52 WoFG - Bußgeldvorschriften