(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau oder in der Fachrichtung Harfenbau, - 3.
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Übergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Erstellen von Entwürfen zur Gestaltung von Instrumenten, - 2.
Messen, Prüfen, Anreißen und Übertragen von Maßen und Konturen, - 3.
Auswählen und Handhaben von Werkzeugen sowie Auswählen, Einrichten und Warten von Maschinen und Geräten, - 4.
Auswählen, Be- und Verarbeiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 5.
Herstellen von Verbindungen, - 6.
Herstellen und Gestalten von Oberflächen, - 7.
Herstellen von Korpussen, - 8.
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen oder Herstellen von Harfenhälsen und Säulen, - 9.
Herstellen von Griffbrettern und Stegen oder Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gitarrenbau sind:
- 1.
Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen, - 2.
Herstellen von Korpussen, - 3.
Herstellen von Hälsen und Halsverbindungen, - 4.
Herstellen von Griffbrettern und Stegen, - 5.
Montieren von Tonabnahmesystemen, - 6.
Spielfertigmachen von Instrumenten, - 7.
Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten, - 8.
Reparieren von Instrumenten.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Harfenbau sind:
- 1.
Prüfen, Optimieren und Präsentieren von Entwürfen, - 2.
Herstellen von Korpussen, - 3.
Herstellen von Harfenhälsen und Säulen, - 4.
Festlegen von Mensuren und Anbringen von Mechaniken, - 5.
Montieren von Tonabnahmesystemen, - 6.
Spielfertigmachen von Instrumenten, - 7.
Klangeinteilung und -bewertung von Instrumenten, - 8.
Reparieren von Instrumenten.
(5) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 6.
betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen, - 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, - 9.
Kundenorientierung und Verkaufen von Instrumenten.