Das Gericht kann schon vor dem Versteigerungstermin Erörterungen der Beteiligten über das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen veranlassen, zu diesem Zweck auch einen besonderen Termin bestimmen.
Anwälte zum ZVG
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao

Avocat Pierre-Yves Samson LL.M.
75017 Paris

Maître Margot Felgenträger
75004 Paris