Anlage 5 ZZulV 1998 - (zu § 5 Abs. 1 und § 7)Zusatzstoffe, die für Lebensmittel zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugelassen sind

(Fundstelle: BGBl. I 2000, 1537 - 1545;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Teil A<BR/>Liste 1<BR/>Zugelassene Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate<BR/>E-NummerZusatzstoffAbkürzung123E 200SorbinsäureSsE 202KaliumsorbatE 203CalciumsorbatE 210BenzoesäureBsE 211NatriumbenzoatE 212KaliumbenzoatE 213CalciumbenzoatE 214Ethyl-p-hydroxybenzoatPHBE 215Natriumethyl-p-hydroxybenzoatE 218Methyl-p-hydroxybenzoatE 219Natriummethyl-p-hydroxybenzoat


Liste 2<BR/>Zulassungen<BR/>LebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als freie SäureSsBsPHBSs + BsSs + PHBSs + Bs + PHB1234567Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke (ausgenommen Getränke auf Milchbasis)300150 250 Ss + 150 Bs  Teekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate (Flüssigkeit)   600  Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung   2 000  Obst-/Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine200     Sod...saft oder Sodet...saft500200    Alkoholfreies Bier im Fass 200    Met200     Spirituosen mit weniger als 15 Vol.-% Alkohol200200 400  Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen1 000     Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas 500 1 000  Kandiertes, kristallisiertes oder glasiertes Obst und Gemüse   1 000  Trockenfrüchte1 000     Frugtgrod oder Rote Grütze1 000500    Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott, Salaten und ähnlichen Erzeugnissen)1 000     Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven)   2 000  Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten2 000     Gnocchi1 000     Polenta200     Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis1 000500 1 000  Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder getrockneten Fleischerzeugnissen; Pasteten    1 000 Oberflächenbehandlung von getrockneten Fleischerzeugnissen     qsTeilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse, einschließlich Fischrogenerzeugnisse   2 000  Gesalzener, getrockneter Fisch   200  Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht   6 000  Abgepackter und geschnittener Käse1 000     Nicht reifender Käse1 000     Schmelzkäse2 000     Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln1 000     Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis   300  Dickgelegte Milch1 000     Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)   5 000  Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder tiefgefroren1 000     Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot2 000     Vorgebackene und abgepackte Backwaren und brennwertvermindertes Brot für den Einzelhandel2 000     Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,652 000     Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis sowie überzogene Nüsse    1 000 (davon 300 PHB max.) Rührteig; Panaden2 000     Süßwaren (außer Schokolade)     1 500 (davon 300 PHB max.)Kaugummi   1 500  Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)1 000     Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000     Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 000     Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder mehr1 000500 1 000  Emulgierte Saucen mit mit einem Fettgehalt von weniger als 60%2 0001 000 2 000  Nicht emulgierte Saucen   1 000  Feinkostsalate   1 500  Senf   1 000  Würzmittel   1 000  Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen)   500  Aspik1 000500    Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke; Diätnahrung, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt ist   1 500  Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als 75 vom Hundert500     Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst einschließlich Weinbeeren10 000     Flüssige Enzymzubereitungen:      Lab und Labaustauscher12 00012 00010 000   andere Enzyme5 0005 0005 000   ...Mehu und Makeutettu ...Mehu500200    Fleisch-, Fisch-, Krebstier- und Kopffüßeranaloge und Käse auf der Grundlage von Eiweiß2 000     Dulce de membrillo 1 000    Marmelada   1 500  Ostkaka2 000     Pasha1 000     Semmelknödelteig2 000     Käse und Käseanaloge (nur Oberflächenbehandlung)qs     Gekochte rote Rüben 2 000    Häute auf Kollagenbasis mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,6qs     Eiermalfarbe 4 0004 0005 000  Krebstiere und Weichtiere, gekocht1 0002 000Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form2 000Aromen   1 500  Fischerzeugnis-Imitate auf Algenbasis1 000500Bier im Fass, das mehr als 0,5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder Fruchtsaftkonzentrate enthält200200400Ungeschälte frische Zitrusfrüchte (nur Oberflächenbehandlung)20Nahrungsergänzungsmittel in trockener Form, die Zubereitungen von Vitamin A oder von Kombinationen aus Vitamin A und D enthalten1 000
im verzehrfertigen
Erzeugnis


Teil B<BR/>Liste 1<BR/>Zugelassene(s) Schwefeldioxid und Sulfite<BR/>E-NummerZusatzstoff12E 220SchwefeldioxidE 221NatriumsulfidE 222NatriumhydrogensulfitE 223NatriummetabisulfitE 224KaliummetabisulfitE 226CalciumsulfitE 227CalciumbisulfitE 228Kaliumbisulfit

Liste 2<BR/>Zulassungen<FnR ID="BJNR023100998BJNE001503310_004_BJNR023100998BJNE001505310"/><BR/>LebensmittelHöchstmenge (mg/kg bzw. mg/l), berechnet als SO212Burger meat mit einem Gemüse- und/oder Getreideanteil von mindestens 4%450Breakfast sausages450Longaniza fresca und Butifarra fresca450Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae)200Krebstiere und Kopffüßer;in den
essbaren
Teilen
– frisch, gefroren und tiefgefroren150– Krebstiere der Familien Penaeidae,
Solenoceridae, Aristaeidae:
– weniger als 80 Einheiten150– zwischen 80 und 120 Einheiten200– mehr als 120 Einheiten300
Krebstiere und Kopffüßer:
– gekocht50– gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae, Aristaeidae:– weniger als 80 Einheiten135– zwischen 80 und 120 Einheiten180– mehr als 120 Einheiten270Hartkekse50Stärke50Sago30Graupen30Kartoffeltrockenerzeugnisse400Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis50Geschälte Kartoffeln50Verarbeitete (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene) Kartoffeln100Kartoffelteig100Weiße Gemüsesorten, getrocknet400Weiße Gemüsesorten, verarbeitet (einschließlich gefrorene oder tiefgefrorene weiße Gemüsesorten)50Getrockneter Ingwer150Getrocknete Tomaten200Meerrettichzubereitung800Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten300Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen Oliven und gelbe Paprika in Lake)100Gelbe Paprika in Lake500Verarbeitete Pilze (einschließlich gefrorene Pilze)50Trockenpilze100Trockenfrüchte -Aprikosen, Pfirsiche, Trauben, Pflaumen oder Feigen2 000-Bananen1 000-Äpfel oder Birnen600-Andere (einschließlich Nüsse mit Schale)500Getrocknete Kokosnüsse50Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen, kandiert, kristallisiert oder glasiert100Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen Konfitüre extra oder Gelee extra) oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschließlich brennwertverminderte Erzeugnisse50Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten Früchten100Pastetenfüllungen auf Früchtebasis100Würzmittel auf Zitrussaftbasis200Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von Wein2 000Mostarda di frutta100Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an den Verbraucher im Sinne des § 2 Nr. 5 Halbsatz 1800Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte und Litschis in Gläsern100Zitronenscheiben in Gläsern250Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung (ausgenommen Glukosesirup), auch getrocknet10Glukosesirup, auch getrocknet20Speisesirup oder Melasse70Andere Zuckerarten40Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)40Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung50Limonen- oder Zitronensaft350Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2,5% Gerste (barley water)350Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; capile groselha250Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die Fruchtsaft enthalten20 (nur als Gehalt aus dem Konzentrat)Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glukosesirup50Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung70Süßwaren auf Glukosesirupbasis50 (nur als Gehalt aus dem Glukosesirup)Bier20Bier mit Nachgärung im Fass50Alkoholfreier Wein200Made wine260Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils einschließlich alkoholfreie Erzeugnisse)200Met200Gärungsessig170Senf, außer Dijon-Senf250Dijon-Senf500Gelatine50Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf Proteinbasis200Marinierte Nüsse50Zuckermais, vakuumverpackt100Destillierte alkoholische Getränke mit ganzen Birnen50Salsicha fresca450Tafeltrauben10Frische Litschis10
(in den essbaren Teilen)
Heidelbeeren (nur Vaccinium corymbosum)10Zimt (nur Cinnamomum ceylanicum)150


Teil C<BR/> Andere Konservierungsstoffe<BR/>Liste 1<BR/>Nitrite und NitrateE-NummerBezeichnungLebensmittelVerwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO2) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO2) mg/kg
E 249KaliumnitritFleischerzeugnisse150E 250NatriumnitritSterilisierte Fleischerzeugnisse
(Fo> 3,00)
100
Traditionelle nassgepökelte Fleisch-
erzeugnisse (1):
Wiltshire bacon(1.1);
Entremeada entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), Toucinho fumado(1.2)
und ähnliche Erzeugnisse
175
Wiltshire ham (1.1)
und ähnliche Erzeugnisse
100
Rohschinken nassgepökelt (1.6) und ähnliche Erzeugnisse50Cured tongue (1.3)50Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):Dry cured bacon (2.1)
und ähnliche Erzeugnisse
175
Dry cured ham (2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)
100
Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3) und ähnliche ErzeugnisseRohschinken trockengepökelt (2.5) und ähnliche Erzeugnisse50Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):Vysočina
Selský salám
Turistickýtrvanlivýsalám
Poličan
Herkules
Loveckýsalám
Dunajská klobása
Paprikáš (3.5)
und ähnliche Erzeugnisse
180
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt
(3.1) und ähnliche Erzeugnisse
Jellied veal and brisket (3.2)
50


Verwendete Höchstmenge
(berechnet als NaNO3) mg/kg
Höchstmenge (§ 2 Nr. 2)
(berechnet als NaNO3) mg/kg
E 251
E 252
Kaliumnitrat
Natriumnitrat
Nicht wärmebehandelte
Fleischerzeugnisse
150
Traditionelle nassgepökelte Fleischerzeugnisse (1):Kylmäsavustettu poronliha
Kallrökt renkött (1.4)
300
Wiltshire bacon und
Wiltshire ham (1.1);
Entremeada
Entrecosto, chispe, orelheira e
cabeça (salgados),

Toucinho fumado (1.2)
Rohschinken nassgepökelt (1.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Bacon, Filet de bacon (1.5); und ähnliche Erzeugnisse250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Cured tongue (1.3)10Traditionelle trockengepökelte Fleischerzeugnisse (2):Dry cured bacon and Dry cured ham (2.1);
Jamón curado, paleta curada, lomo embuchado y cecina (2.2)
Presunto, presunto da pá und paio do lombo (2.3);
Rohschinken trockengepökelt (2.5)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Jambon sec, jambon sel sec et autres piêces maturées séchées similaires (2.4)250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Andere traditionell gepökelte Fleischerzeugnisse (3):Rohwürste
(Salami und Kantwurst)
(3.3)
300
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Rohschinken
trocken-/nassgepökelt
(3.1)
und ähnliche Erzeugnisse
250
Salchichón y chorizo tradicionales de larga curanción (3.4);
Saucissons secs (3.6)
und ähnliche Erzeugnisse
250
(ohne Zusatz von E 249
oder E 250)
Jellied veal and brisket (3.2)10Hartkäse, halbfester Schnittkäse und Schnittkäse150
(in der Käsereimilch oder gleichwertige Menge
bei Zusatz nach Entzug von Molke und Zusatz von Wasser)
Käseanaloge auf MilchbasisEingelegte Heringe und Sprotten500

(1)
Fleischerzeugnisse werden in eine Pökellösung eingelegt, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(1.1)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen.
(1.2)
3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität.
(1.3)
Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen.
(1.4)
Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an.
(1.5)
4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C.
(1.6)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(2)
Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisations-/Reifezeit schließt sich an. Die Fleischerzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(2.1)
Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen.
(2.2)
Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an.
(2.3)
10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisationszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an.
(2.4)
Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von 1 Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an.
(2.5)
Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3)
Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen. Die Erzeugnisse können weiteren Behandlungen, zum Beispiel Räucherung, unterzogen werden.
(3.1)
Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisation/Reifung.
(3.2)
Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden lang.
(3.3)
Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.
(3.4)
Reifedauer von mindestens 30 Tagen.
(3.5)
Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Erzeugnisse werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert.
(3.6)
Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10 bis 12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7.

Liste 2
Andere Konservierungsmittel
E-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge1234E 231Orthophenylphenol)Zitrusfrüchte12 mg/kg,E 232Natriumorthophenylphenol
(jeweils nur zur Oberflächenbehandlung)
)  berechnet als Orthophenylphenol
E 234Nisin Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse
Gereifter Käse und Schmelzkäse
Clotted cream
Mascarpone
Pasteurisiertes Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)
3 mg/kg
   12,5 mg/kg   10 mg/kg   10 mg/kg       6,25 mg/lE 235Natamycin
(nur zur Oberflächenbehandlung)
Hartkäse, Schnittkäse und halbfester Schnittkäse; getrocknete, gepökelte Würste1 mg/qdm Oberfläche (5 mm unter der Oberfläche nicht nachweisbar)
E 239Hexamethylentetramin Provolone-Käse25 mg/kg, berechnet als Formaldehyd 3 000 mg/kgE 280Propionsäure)Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot E 281Natriumpropionat) E 282Calciumpropionat) E 283Kaliumpropionat)Brot mit reduziertem Energiegehalt; Vorgebackenes und abgepacktes Brot; Abgepackte Feine Backwaren (einschließlich Mehlwaren "flour confectionary") mit einer Wasseraktivität von mehr als 0,65; Abgepackte rolls, buns und pitta)2 000 mg/kg         Christmas pudding; Abgepacktes Brot)1 000 mg/kg         Polsebrod, boller und dansk flutes, vorverpackt Käse oder Käseanaloge (nur zur Oberflächenbehandlung)2 000 mg/kg       qs       jeweils berechnet als PropionsäureE 284Borsäure)Störrogen (Kaviar)4 g/kg,E 285Natriumtetraborat
(Borax)
)  berechnet als Borsäure
E 1105Lysozym Gereifter Käseqs


Teil D<BR/>Antioxidationsmittel für bestimmte Lebensmittel<BR/>E-NummerZusatzstoffLebensmittelHöchstmenge (mg/kg)1234E 310PropylgallatFette und Öle für die gewerbliche
Herstellung von wärmebehandelten
Lebensmitteln
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 311Octylgallat100 (BHT)E 312DodecylgallatBratöl und -fett, außer OliventresterölE 319Tert.-Butylhydrochinon (TBHQ)Schmalz; Fischöl; Rinder-, Geflügel-
und Schaffett
jeweils auf den Fettgehalt bezogen
E 320Butylhydroxyanisol (BHA)Kuchenmischungen
Knabbererzeugnisse auf Getreidebasis
Milchpulver für Verkaufsautomaten
200 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)
E 321Butylhydroxytoluol (BHT)Trockensuppen und -brühen
Saucen
Trockenfleisch
Verarbeitete Nüsse
Vorgekochte Getreidekost
jeweils auf den Fettgehalt bezogen
Würzmittel200 (Gallate und BHA, einzeln oder in Kombination) auf den Fettgehalt bezogenTrockenkartoffeln25 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)Kaugummi
Nahrungsergänzungsmittel
400 (Gallate, TBHQ, BHT und BHA, einzeln oder in Kombination)
Etherische Öle1 000 (Gallate, TBHQ und BHA, einzeln oder in Kombination)Andere Aromen als etherische Öle100 (Gallate, einzeln oder in Kombination) 200 (TBHQ, BHA, einzeln oder in Kombination)E 315
E 316
Isoascorbinsäure
Natriumisoascorbat
Gepökelte Fleischerzeugnisse oder
haltbar gemachte Fleischerzeugnisse
500
Haltbar gemachte oder teilweise haltbar gemachte Fischerzeugnisse1 500Fisch mit roter Haut, gefroren oder tiefgefroren1 500
jeweils berechnet als Isoascorbinsäure
E 392Extrakt aus RosmarinPflanzenöle (ausgenommen natives Öl und Olivenöl) und Fett, sofern der Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren mehr als 15 % (Massenanteil) des Gesamtfettsäuregehalts beträgt, zur Verwendung in nicht wärmebehandelten Lebensmitteln30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Fischöle und Algenöl50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Schmalz, Rinder-, Geflügel-, Schaf- und Schweinefett
Fette und Öle für die gewerbliche Herstellung von wärmebehandelten Lebensmitteln
Bratöl und -fett, außer Olivenöl und Oliventresteröl
Knabbererzeugnisse (Snacks auf Getreide-, Kartoffel- oder Stärkebasis)
Saucen100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Feine Backwaren200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Nahrungsergänzungsmittel400 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenkartoffeln
Eierzeugnisse
Kaugummi
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Milchpulver für Verkaufsautomaten
Würzmittel
Verarbeitete Nüsse
200 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Trockensuppen und -brühen50 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenfleisch150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Fleisch- und Fischerzeugnisse, außer Trockenfleisch und getrockneter Wurst150 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure) auf den Fettgehalt bezogen
Getrocknete Wurst100 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Aromen1 000 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
Trockenmilch zur Herstellung von Speiseeis30 mg/kg
(ausgedrückt als Summe aus Carnosol und Carnosolsäure)
E 5864-HexylresorcinFrische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere2 als Rückstand in Krebstierfleisch

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