Bewertungen von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

4,6
Sehr gut
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Bewertungen

HY

von H. Y. am 08.03.2024 um 10:12 Uhr für Rechtsanwältin Tülay Koçer

Kann ich nur empfehlen
Arbeitsrecht
Kann ich immer wieder empfehlen hab mich so aufgehoben gefühlt und ein super Ergebnis obwohl der Richtiger gegen mich gesprochen hat hat die Anwälten trotzdem ein Erfolg erziehlt wovon ich nicht ausging einfach super danke für alles nochmal ☺️
NK

von N. K. am 08.03.2024 um 08:46 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Aufrichtige Beratung!
Allgemeine Rechtsberatung
Vertrauensvolles Gespräch mit aufrichtiger Beratung! 🔝
GK

von G. K. am 07.03.2024 um 21:46 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Einfach nur toll 👍🏼
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin froh und glücklich das ich zufälligerweise auf tiktok auf diese super Kanzlei gekommen bin. Die haben meine Erwartungen und Hoffnungen übertroffen. Vielen lieben Dank
AK

von A. K. am 07.03.2024 um 21:03 Uhr für Rechtsanwältin Tülay Koçer

Sehr gute Anwältin
Familienrecht
Sehr gute Beratung immer erreichbar. Ich habe mich sehr gut Verteidigt gefühlt und hatte ein gutes Gefühl bei der Verhandlung. Würde die Kanzlei und die Anwälte jederzeit jedem empfehlen
BF

von B. F. am 07.03.2024 um 14:10 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Kompetente Anwaltskanzlei
Versicherungsrecht
Gute und umfassende Beratung, kompetente Prozessführung, schnelle Kommunikation per email; leider kein persönlicher Kontakt.
AU

von A. U. am 26.02.2024 um 20:48 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Sehr zu empfehlen
Allgemeine Rechtsberatung
Völlig zufrieden und sehr kompetent. Nur zu empfehlen. Weiter so
JS

von J. S. am 24.02.2024 um 19:16 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Rückforderungsansprüche gegen PKV
Allgemeine Rechtsberatung
Die aufwändige Klageschrift, und die darin datailliert aufgeführten Rückforderungen von überhöhten Beitragserhöhungen innerhalb von 10 Jahren wurde leider durch ein zwischenzeitliches BGH Urteil vom 17. November 2021 – IV ZR 113/20 stark eingeschränkt. Die Verjährungsfristen wurden von 10 auf 3 Jahre reduziert. Mit Urteil des OLG- Köln wurde dem zufolge der vorsätzliche Betrug des Versicherers legitimiert. Das Verfahren endete mit einem Vergleich, und einer Verschwiegenheitsklausel! Die Kanzlei hat im gesamten Verfahren sehr gute, akribische Arbeit bei der Erstellung der komplizierten Schriftsätze und der Argumentation gegenüber den OLG- Richtern geleistet. Sie ist aus meiner Sicht sehr empfehlenswert! Ausgebremst wurde sie nur durch die unsägliche BGH Entscheidung die den Versicherern vorsätzlichen Betrug erlaubt ohne sie dafür gänzlich zur Begleichung des finanziellen Schaden der dem Versicherten entstanden ist heranzuziehen.
DN

von D. N. am 23.02.2024 um 00:32 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Sehr kompetente Informationen
Allgemeines Vertragsrecht
Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und immer bestens informiert. Das positive Ergebnis, unterstreicht den Umstand auch sehr gut!
MG

von M. G. am 21.02.2024 um 18:37 Uhr für KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

M.Glöckler
Versicherungsrecht
Kann die Kanzlei guten Gewissens empfehlen. Mann wird sehr gut beraten, und es wird einem Ausführlich und Umfänglich Zeit für das Anliegen. Bis jetzt volle Punkzahl !!!
AU

von A. U. am 21.02.2024 um 08:12 Uhr für Rechtsanwalt Andre Kraus

Sehr gut
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Sehr gute Kanzlei kann ich jedem nur empfehlen nette Mitarbeiter und immer hilfsbereit.