Bewertungen von Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft

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Bewertungen

MS

von M. S. am 30.12.2017 um 17:51 Uhr für Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft

Scheidung und Schwerbeschädigung
Familienrecht
Vielen vielen Dank an die beiden Anwälte. Ihre Hilfe während der Scheidung durch Frau Gippert und Frau Klein gegen das Schwerbeschädigtenamt ermöglichen mir nach einem chaotischen 2017 ein tröstliches Jahresende! Ich hoffe, daß ich nie mehr zum Anwalt muss. Wenn doch dann gerne wieder zu diesen Anwälten meines Vertrauens. Ich wünsche beiden Anwälten ein erfolgreiches neues Jahr 2018!
IG

von I. G. am 14.11.2017 um 16:20 Uhr für Rechtsanwältin Yvonne Klein

Erfolgreicher Widerspruch gegen den Bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (GdB)
Schwerbehindertenrecht
Nur mit Hilfe von Frau Y. Klein, gelang es mir die Kraft aufzubringen, gegen das Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Widerspruch einzulegen......mit positivem Erfolg. Frau Klein trat stets freundlich, höflich und äußerst korrekt auf. Sie ist sehr engagiert, fachlich kompetent und arbeitet mit größter Sorgfalt und Genauigkeit. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken.
I.G.
NJ

von N. J. am 21.06.2017 um 21:17 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Frau Gippert hat mich nun schon zum zweiten Mal äußerst kompetent anwaltlich vertreten.
In diesem Fall war es ein Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Ich habe mich wieder an Frau Gippert gewandt, da sie mich zuvor, wie schon erwähnt, einmal anwaltlich vertreten hat. Sowohl bei dem Ersten, als auch dem jetzigen rechtlichen Beistand von Frau Gippert war das Ergebnis 100% des prognostizierten Ausgangs im Beratungsgespräch. Ich war und bin absolut zufrieden mit der Intensität und Professionalität, mit der sich Frau Gippert Ihren Fällen widmet. Man bekommt bei Ihr sofort das Gefühl, das dies nicht nur ihr Beruf, sondern ihre Berufung ist.


Ihre fachliche Kompetenz und vor allem ihre herzliche Art verdienen eigentlich mindestens 6 Sterne.
BJ

von B. J. am 19.06.2017 um 18:14 Uhr für Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft

Familienrecht und Schwerbehindertenrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Verzweifelt vom Behördenwahn wandte ich mich hilfesuchend an die Kanzlei Gippert & Klein. Ich war von der freundlichen und kompetenten Art beider Anwältinnen total begeistert. Die Ausführlichkeit ihrer Erklärungen half mir als Laien Vorgänge und Entscheidungen zu verstehen. Die Beauftragung der Kanzlei führte im Ergebnis für meinen Sohn und mich zum Erfolg. Ich bin so dankbar und kann diese zwei Anwältinnen zu 100% weiterempfehlen. B.J.
EH

von E. H. am 25.05.2017 um 08:52 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert

Falsche Beratung und mangelhafte Verteidigung durch Frau Gippert
Familienrecht
Frau Gippert hat vor Mandatserteilung falsche Versprechen getätigt, die auf einer unfachmännischen Einschätzung der Situation basierten. Sie war sich so sicher, daß die Erteilung des geteilten Sorgerechtes reine Formalität sei, daß sie mir sogar nahelegte, ganz auf eine rechtliche Vertretung zu verzichten.

Aufgrund ihrer irrtümlichen Sicherheit wurde weder den aggressiven Angriffe der Gegenseite etwas entgegengesetzt, noch war Frau Gippert während der Verhandlung fähig, Missverständnisse (z.B: "Vater hält Mutter für psychisch krank", "Vater will Kind entführen") zu klären. Frau Gippert war völlig hilflos und passiv.

Aber am Schlimmsten war, daß Frau Gippert nach dem Verfahren plötzlich so tat, als wäre das Verfahren gar nicht zu gewinnen gewesen und sie stritt nun sogar ab, sich jemals zuversichtlich gezeigt zu haben. Wegen dieses massiven Vertrauensbruchs zog ich ihre Gehaltsforderung in Zweifel, worauf Frau Gippert ohne weitere Ankündigung die Pfändung meines Kontos betrieb.
Die Vertretung durch den Rechtsanwalt kann immer nur auf Basis des mitgeteilten Sachverhaltes und der darauf basierenden Einschätzung erfolgen. Wenn der Mandant in den Vorgesprächen falsche oder unvollständige Fakten mitteilt, geht der Anwalt bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten von falschen Voraussetzungen aus. Eine Einlassung zu Vorhaltungen der Gegenseite, von denen der Anwalt im Anhörungstermin erstmals Kenntnis erlangt, ist in der Regel nicht geboten. Der Mandant war darüber informiert, dass die Gebührenforderung auch bei Unterliegen im Verfahren besteht. Er wurde mehrfach gemahnt, bevor die Festsetzung und Zwangsvollstreckung betrieben wurde. Und schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass das Verfahren teilweise "gewonnen wurde. Ich wünsche dem Mandanten dennoch für die Zukunft alles Gute
BG

von B. G. am 16.05.2017 um 20:22 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert

Trennung nach 28 Jahren
Familienrecht
Ich habe mich nach 28 gemeinsamen Jahren von meinem Mann getrennt. In dieser Situation suchte ich Frau Rechtsanwältin Gippert auf, die mich nicht nur hervorragend beraten hat, sondern auch menschlich die Kraft gab, diese schwere Zeit durchzustehen. Ihre Kompetenz und Erfahrung, gepaart mit ihrem tiefen Einfühlungsvermögen, sind weitaus mehr, als man von einem Rechtsanwalt erwarten kann. Das Verfahren läuft zwar noch, aber ich habe ja eine professionelle Partnerin an meiner Seite und weiß genau, wie es wann weitergehet. Ich kann diese Kanzlei nur zu 100 Prozent weiterempfehlen!!!
TB

von T. B. am 06.05.2017 um 18:28 Uhr für Rechtsanwältin Yvonne Klein

Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung aus Okt. 2017
Sozialrecht
Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid vom Landesamt für Soziales und Versorgung aus Oktober 2016 zum Grad der Behinderung GdB 30
Gegen diesen Feststellungsbescheid legte ich über Frau Rechtsanwältin Yvonne Klein Widerspruch im November 2016 ein. Frau Klein hörte sich meine Argumente an und leitete den Widerspruch mit sehr professioneller und qualifizierter Sorgfalt sofort ein. Ihre außerordentliche Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft führte letztlich zum Erfolg mit Abhilfebescheid im April 2017 durch das Landesamt für Soziales und Versorgung, mit der korrigierten Feststellung des GdB 50 und Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Frau Rechtsanwältin Klein kann ich dafür großen Dank aussprechen und zu 100 Prozent weiterempfehlen.
T.B.
AD

von A. D. am 17.02.2017 um 11:38 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert

Scheidungsverfahren
Familienrecht
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung, gute Beratung und Vertretung vor Gericht.
Frau Gippert hat mir in der schweren Zeit sehr geholfen. Es war immer eine sehr professionelle, angenehme und herzliche Atmosphäre.
HL

von H. L. am 28.01.2017 um 11:19 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert

Familienrecht
Familienrecht
Ich kann Frau Gippert in jeder Hinsicht sehr empfehlen. Sie hat mich durch ein familienrechtliches Anliegen kompetent begleitet und ich war äußerst zufrieden. Ich fühlte mich immer verstanden und gut beraten. Frau Gippert hat meine Interessen vor Gericht hervorragend vertreten. Ich wurde über alle Schritte informiert und komplizierte Sachverhalte wurden verständlich erklärt.
MF

von M. F. am 06.01.2017 um 10:55 Uhr für Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlicher Empfang, tolle und umfangreiche Beratung