Bewertungen von Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft
Bewertungen
von M. S. am 30.12.2017 um 17:51 Uhr für Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft
von I. G. am 14.11.2017 um 16:20 Uhr für Rechtsanwältin Yvonne Klein
I.G.
von N. J. am 21.06.2017 um 21:17 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert
In diesem Fall war es ein Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Ich habe mich wieder an Frau Gippert gewandt, da sie mich zuvor, wie schon erwähnt, einmal anwaltlich vertreten hat. Sowohl bei dem Ersten, als auch dem jetzigen rechtlichen Beistand von Frau Gippert war das Ergebnis 100% des prognostizierten Ausgangs im Beratungsgespräch. Ich war und bin absolut zufrieden mit der Intensität und Professionalität, mit der sich Frau Gippert Ihren Fällen widmet. Man bekommt bei Ihr sofort das Gefühl, das dies nicht nur ihr Beruf, sondern ihre Berufung ist.
Ihre fachliche Kompetenz und vor allem ihre herzliche Art verdienen eigentlich mindestens 6 Sterne.
von B. J. am 19.06.2017 um 18:14 Uhr für Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft
von E. H. am 25.05.2017 um 08:52 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert
Aufgrund ihrer irrtümlichen Sicherheit wurde weder den aggressiven Angriffe der Gegenseite etwas entgegengesetzt, noch war Frau Gippert während der Verhandlung fähig, Missverständnisse (z.B: "Vater hält Mutter für psychisch krank", "Vater will Kind entführen") zu klären. Frau Gippert war völlig hilflos und passiv.
Aber am Schlimmsten war, daß Frau Gippert nach dem Verfahren plötzlich so tat, als wäre das Verfahren gar nicht zu gewinnen gewesen und sie stritt nun sogar ab, sich jemals zuversichtlich gezeigt zu haben. Wegen dieses massiven Vertrauensbruchs zog ich ihre Gehaltsforderung in Zweifel, worauf Frau Gippert ohne weitere Ankündigung die Pfändung meines Kontos betrieb.
![Rechtsanwältin Marianne Gippert](https://www.anwalt.de/image/user/fit-dimensions/FotoGippert_5afafe2fb7916.jpg?side-length=40)
von B. G. am 16.05.2017 um 20:22 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert
von T. B. am 06.05.2017 um 18:28 Uhr für Rechtsanwältin Yvonne Klein
Gegen diesen Feststellungsbescheid legte ich über Frau Rechtsanwältin Yvonne Klein Widerspruch im November 2016 ein. Frau Klein hörte sich meine Argumente an und leitete den Widerspruch mit sehr professioneller und qualifizierter Sorgfalt sofort ein. Ihre außerordentliche Fachkompetenz und Einsatzbereitschaft führte letztlich zum Erfolg mit Abhilfebescheid im April 2017 durch das Landesamt für Soziales und Versorgung, mit der korrigierten Feststellung des GdB 50 und Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis. Frau Rechtsanwältin Klein kann ich dafür großen Dank aussprechen und zu 100 Prozent weiterempfehlen.
T.B.
von A. D. am 17.02.2017 um 11:38 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert
Frau Gippert hat mir in der schweren Zeit sehr geholfen. Es war immer eine sehr professionelle, angenehme und herzliche Atmosphäre.
von H. L. am 28.01.2017 um 11:19 Uhr für Rechtsanwältin Marianne Gippert
von M. F. am 06.01.2017 um 10:55 Uhr für Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft