Bewertungen von GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bewertungen
von M. K. am 07.07.2018 um 16:07 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
Von Anfang an hat der Anwalt mir reinen Wein eingeschenkt und mir klargemacht, dass das Umgangsrecht auch eine Verpflichtung gegenüber dem Kind ist. Auf die Verhandlung vor dem Gericht hat er mich gut vorbereitet, so dass ich wusste, was auf mich zukommt. Ich sollte ihn auch immer auf dem Laufenden halten, da im ersten Gerichtstermin eine Einigung für die nächsten Monate abgeschlossen worden war. Dabei konnte ich ihn zwar telefonisch nicht immer gleich erreichen, er rief dann aber immer zurück; aufgrund der weiten Entfernung haben wir uns nur selten in der Kanzlei getroffen. Oft habe ich auch einfach eine E-Mail geschrieben, die auch immer, zwar nicht immer sofort, beantwortet wurde. Insgesamt hat mir gefallen, dass sich Herr von Wrangell für mich wirklich Zeit genommen hat und mein Fall für ihn ein echtes Anliegen war. Deshalb möchte ich diesen Anwalt auch weiterempfehlen
von M. L. am 09.03.2018 um 20:57 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
Mann ist im Umgangsrecht einfach nur eine Nummer die einen knapp 4 stelligen Betrag in die Kasse spült. Das Ergebnis ist zweitrangig.
wir nehmen in unserer Kanzlei Kritik selbstverständlich sehr ernst, da es unser Anspruch ist, stets eine optimale Beratung und Vertretung der Mandanteninteressen bereitzustellen. Wir haben die Bearbeitung Ihres Auftrags geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass Ihre Angelegenheit durchweg ordnungsgemäß bearbeitet worden ist. Naturgemäß ist es nicht möglich, dass jede gerichtliche Entscheidung dem Mandantenwunsch entspricht. Das in Ihrer Kritik angesprochene Sachverständigengutachten wurde durch das Gericht im Rahmen seiner gesetzlichen Amtsermittlungspflicht eingeholt. Dies ist ein gesetzlicher Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens und kann durch den Anwalt nicht verhindert werden. Die gute Kommunikation mit unseren Mandanten ist uns natürlich wichtig. Es ist bedauerlich, dass Sie damit nicht zufrieden waren. Gerne klären wir dies mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
von M. L. am 26.12.2017 um 10:42 Uhr für GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
wir nehmen in unserer Kanzlei Kritik selbstverständlich sehr ernst, da es unser Anspruch ist, stets eine optimale Beratung und Vertretung der Mandanteninteressen bereitzustellen. Wir haben die Bearbeitung Ihres Auftrags geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass Ihre Angelegenheit durchweg ordnungsgemäß bearbeitet worden ist. Naturgemäß ist es nicht möglich, dass jede gerichtliche Entscheidung dem Mandantenwunsch entspricht. Das in Ihrer Kritik angesprochene Sachverständigengutachten wurde durch das Gericht im Rahmen seiner gesetzlichen Amtsermittlungspflicht eingeholt. Dies ist ein gesetzlicher Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens und kann durch den Anwalt nicht verhindert werden. Die gute Kommunikation mit unseren Mandanten ist uns natürlich wichtig. Es ist bedauerlich, dass Sie damit nicht zufrieden waren. Gerne klären wir dies mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
von T. F. am 24.11.2017 um 19:57 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
von A. R. am 23.08.2017 um 13:18 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
von M. B. am 30.04.2017 um 09:41 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
von J. B. am 28.04.2017 um 21:20 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
von A. R. am 31.03.2017 um 09:39 Uhr für GIW Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
von L. K. am 07.01.2017 um 22:07 Uhr für Rechtsanwalt Stefan Graßhoff
Herr Grasshoff hat uns top vertreten, durch absolut fachliche Kompetenz.
Besonders zur baulichen Mängelbeseitigung können wir Herrn Grasshoff zu 120 Prozent weiterempfehlen.
Einfach top Leistung!!!
"Vielen Dank. super schnelle Bearbeitung jeglicher Anfragen sowie ein sehr freundliches gesamtes Team.“
von L. K. am 07.01.2017 um 20:55 Uhr für Rechtsanwalt Philipp von Wrangell
Keine Sparbücher, Auto, Schmuck alles weg. Wohnungseinrichtung sollte wertlos und das Haus ließ sich angeblich nicht verkaufen. Wir wohnen weit weg u. meine Schwester hatte alles in Ihrem Sinne geregelt. Meine Eltern hatten sich bis zuletzt alleine versorgt u. sind innerhalb 3 Mon. beide verstorben. Zusätzlich sollten wir auch noch hereingelegt werden.
Meine Schwester hat Ihre Rechnung ohne Herr von Wrangell gemacht.
Denn Herr von Wrangell hat uns gleich gesagt, hier gibt es Möglichkeiten dies alles nachzuprüfen.
Somit hat er die Gegenseite komplett entlarvt, so dass es zu gar keiner Klage mehr kommen brauchte.
Wie Herr von Wrangell der Gegenseite seine Ergebnisse vorlegte, konnte er für uns einen sehr positiven Abschluß aushandeln. Wir können Ra. von Wrangell 100% weiterempfehlen