Bewertungen von Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner

4,9
Sehr gut
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Kanzlei bewerten

Bewertungen

AA

von A. A. am 04.08.2022 um 17:25 Uhr für Rechtsanwalt André Sämann

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Freundlichkeit und Effizienz.

Es war eine sehr gute und großartige

AT

von A. T. am 30.06.2022 um 16:43 Uhr für Rechtsanwalt André Sämann

Kündigungsschutzklagr
Arbeitsrecht
Herr Sämann ist zuverlässig, objektiv, gewissenhaft und verfügt in seinem Fachgebiet über einen großen Wissensstand.

Im Laufe meines Lebens bin ich einigen Anwälten begegnet und kenne keinen besseren oder zuverlässigeren.

Leider bearbeitet er ausschließlich Vertrags- bzw. Arbeitsrecht. In diesen Segmenten ist er ein Meister seines Fachs und wird auch zukünftig bei jedem Fall, bei dem wir juristische Unterstützung benötigen, beauftragt!

Mit freundlichem Gruß
Andreas Trutz
Ruhr Stahl Handel
SG

von S. G. am 24.05.2022 um 20:20 Uhr für Rechtsanwalt Thomas Reddemann

Mehr als Zufrieden!!!!
Arbeitsrecht
Sehr netter kompetenter Anwalt.Immer schnell reagiert u gehandelt. Hab mich gut aufgehoben gefühlt. Für mich hat Herr Reddemann alles zu einem sehr guten Abschluss umgesetzt.Angestellte auch sehr Nett und Freundlich. VIELEN DANK
Haben Sie herzlichen Dank auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen, die sich auch sehr über ihr Lob gefreut haben.
AH

von A. H. am 11.05.2022 um 14:25 Uhr für Rechtsanwalt André Sämann

Sehr guter Anwalt
Arbeitsrecht
Ich habe mich in sehr guten Händen gefühlt und ich wurde sehr sehr gut Beraten.
Zu dem ist das ganze Team super immer weiter so. Lg
MS

von M. S. am 08.04.2022 um 21:58 Uhr für Rechtsanwalt Thomas Reddemann

Top Anwalt
Arbeitsrecht
Die Arbeit, die Herr Reddemann leistet, ist beeindruckend. Obwohl mein Arbeitgeber behauptet hat, sein Betrieb unterfalle nicht dem Kündigungsschutzgesetz, hat Herr Reddemann sich davon nicht beirren lassen und mir gleich vermittelt, dass ich zu meinem Recht kommen werde. Wir haben dann gemeinsam ein gutes Ziel abgestimmt, dass mein Anwalt anschließend gegen den energischen und harten Widerstandes meines Chefs ohne jeglichen Abstrich durchgesetzt hat. Ich brauchte nicht selbst aktiv werden und konnte Herrn Reddemann machen lassen, der mich immer zeitnah über die einzelnen Verhandlungsschritte informiert hat. Am Ende war es dann so, dass ich gefragt war, „ja“ zu einem gut ausgehandelten Vergleich zu sagen, was ich gerne getan habe. Ich bedanke mich für den tollen Einsatz und den so nicht erwarteten Erfolg. Herrn Reddemann empfehle ich gern weiter.
Haben Sie vielen Dank für diese wertschätzende Einordnung meiner Arbeit. Gerne wieder.
MH

von M. H. am 05.04.2022 um 16:03 Uhr für Rechtsanwalt Thomas Reddemann

Im Arbeitsrecht gut vertreten
Arbeitsrecht
Ich bin sehr zufrieden.
Ich habe mich in der Kanzlei und bei Herrn Reddemann gut aufgehoben gefühlt, er hat meinen Fall im Arbeitsrecht sehr gut vertreten. Vieles lief im Hintergrund ab, Sorgen brauchte ich mir nicht machen, das Ergebnis ist so ausgegangen wie wir es im Vorfeld besprochen hatten.
Nur zu empfehlen und ein herzliches Dankeschön nach Marl
HM

von H. M. am 07.01.2022 um 13:26 Uhr für Rechtsanwalt Thomas Reddemann

Hervorragender Anwalt!!!
Arbeitsrecht
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei Herrn Reddemann bedanken. Er besticht mit einem hohem Maß an Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Besonders hat mich beeindruckt, mit wieviel Feingefühl er es vermochte, persönlich, per Handy oder per E-Mail zu beraten, zu besprechen, zu informieren. Dabei legte er die Sachverhalte, Möglichkeiten und auch Grenzen zu jedem Zeitpunkt verständlich und nachvollziehbar dar, so dass ich meine Entscheidungen mittels seiner fachlichen Wegweisung sicher treffen konnte.
Darüber hinaus möchte ich mich bei dem gesamten Team bedanken, insbesondere bei Frau Richards, die mit der administrativen Korrespondenz in meiner Sache betraut war. Neben der reibungslosen Abwicklung, kann ich von einem ganz tollen Erstkontakt berichten, bei dem sich Frau Richards mir vorstellte und darauf hinwies, jederzeit für mich ansprechbar zu sein.
Ein tolles Team, eine tolle Kanzlei. Danke!
Sehr geehrte Frau M.-S., haben Sie herzlichen Dank für diese Worte, die "runter gehen wie Öl". Ich freue mich insbesondere über die Wertschätzung für unser Team und explizit für meine mich seit vielen Jahren begleitende Fachangestellte Frau Richards. Ohne Frau Richards liefe hier gar nichts.
MA

von M. A. am 28.12.2021 um 12:09 Uhr für Rechtsanwältin Katja Lukassek

Besondere Empfehlung als Rechtsanwältin im Familienrecht
Familienrecht
Sehr freundliche, kompetente und engagierte Rechtsanwältin mit sehr guter Auffassungsgabe. Gerade in meinem persönlich komplexen Fall, kann sie sich auch noch nach langer Zeit an Details erinnern. Dies ist insbesondere in den Gerichtsverhandlungen sehr wichtig - insbesondere wenn sich mehrere Verhandlungen ereignet haben. Die von ihr erstellten und vorausgehenden Schriftsätze stellen komplexe Sachverhalte präzise dar und dies in dennoch komplexer und vor allen Dingen stilvoller Form. Auch die Abstimmung in der Zusammenarbeit mit ihr als Rechtsanwältin ist mit der Note sehr gut zu bewerten.
TS

von T. S. am 27.12.2021 um 12:00 Uhr für Rechtsanwalt Thomas Reddemann

Der Profi für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Herr Reddemann und sein Team haben meinen Fall erfolgreich vor Gericht vertreten.
Die Zusammenarbeit war sehr angenehm und professionell. Es war das erste mal überhaupt das ich in so einer Situation gewesen war. Man hat mir und meiner Familie jegliche Ängste sowie Unsicherheiten genommen und war immer für einen da. Selbst nach Feierabend habe ich von Herr Reddemann noch Updates zum meinen Fall erhalten.
Nochmal vielen Dank für die Unterstützung!
Wir haben sehr gerne geholfen.
AU

von A. U. am 18.12.2021 um 21:12 Uhr für Rechtsanwalt Thomas Reddemann

Kostet aber sehr viel Geld
Arbeitsrecht
Ich kann empfehlen, aber sehr, sehr viel Geld.
Danke für das fachliche Lob. Zu dem Thema Gebühren: Die anwaltliche Vergütung ist bundesweit gleich. Sie wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt und hängt von der Höhe der durchzusetzenden Ansprüche ab. Gut ist, wenn man umfassend rechtsschutzversichert ist. In diesem Fall muss man nicht wie Sie einen Teil des Erstrittenen für die Bezahlung der anwaltlichen Dienstleistung aufwenden.