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Rechtsanwalt

Gunnar Stark

www.rae-hsp.de
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Strafrecht
  • Kaufrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
UB
von U. B. am 20.01.2025 um 09:54 Uhr

Herzlich willkommen!


Wenn Sie nicht nur auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt, sondern auch nach einem verständnisvollen Berater, Zuhörer, Helfer und Interessensvertreter sind, wenden Sie sich an Herrn Gunnar Stark. Nehmen Sie gerne gleich Kontakt mit ihm auf und überzeugen Sie sich davon, dass Sie und Ihr Fall bei ihm im Mittelpunkt stehen. 


Rechtsanwalt Gunnar Stark, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht

Herr Gunnar Stark studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Paris und Bonn und schloss dort auch sein Rechtsreferendariat ab. Nachfolgend war er bei verschiedenen Kanzleien in Hagen, Bonn sowie Hamburg tätig, bevor er in Hamburg selbstständig machte und seit 2018 Partner der Kanzlei Hüsing | Stark | Partner ist.  Seit vielen Jahren befasst er sich nun bereits eingehend mit dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht, was nicht zuletzt dazu beitrug, dass ihm die Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht verliehen wurden.

In den Jahren 2013, 2014, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 wurde ich vom Focus in die Liste der Top-Verkehrsrechtsanwälte in Deutschland aufgenommen.


Verkehrsrecht 

Wurden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt? Es ist nicht entscheidend, ob Sie als Fußgänger, Autofahrer, Fahrradfahrer oder anderer Verkehrsteilnehmer betroffen sind, entscheidend ist, dass Sie die Hilfe und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Fachanwalt Stark wird daher alles daran setzen, dass alle Schäden an Ihrem Fahrzeug gänzlich vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung entschädigt werden. Überlassen Sie ihm daher die gesamte Unfall- und Schadensregulierung, er wird sich dafür einsetzen, dass Ihnen die Reparaturkosten, Mietwagenkosten und der Nutzungsausfall in vollem Umfang ersetzt wird. Da Herr Stark sehr bewandert auf dem Gebiet des Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht ist, weiß er, welche Ansprüche Sie in welcher Höhe geltend machen können und wird diese für Sie vollumfänglich bei der gegnerischen Partei geltend machen.

Sie möchten Ihr Auto verkaufen, wissen jedoch nicht, worauf Sie hierbei besonders Acht geben müssen? Rechtsanwalt Stark weiß, was Sie im Kaufrecht so alles beachten müssen und unterstützt Sie daher gerne. Der Käufer kann bspw. nach einem Kauf behaupten, Sie hätten ihm mutwillig Mängel verschwiegen oder eine unsachgemäße Reparatur durchführen lassen. Um Streitigkeiten vorzubeugen berät er für Sie hinsichtlich der Formulierung der Kaufverträge, klärt Ihre Fragen rund um die Gewährleistung und unterstützt Sie auch dann, wenn bereits ein Konflikt wegen eines Kaufes entstanden ist.


Versicherungsrecht 

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht befasst sich Herr Stark selbstverständlich tiefgreifend mit dem Bereich der Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug und damit, dass Sie nach einem Fahrzeugschaden entsprechend entschädigt werden. Doch Rechtsanwalt Stark beschränkt sich nicht darauf. Fragen, die Sie zu Ihrer Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anderen Sachversicherung haben, beantwortet er Ihnen ebenso umfassend und kompetent. Wenden Sie sich auch an ihn, wenn Sie in einen Konflikt mit Ihrer Versicherung geraten sind, er wird sich für Ihre Rechte einsetzen. 


Zivilrecht & Zivilprozessrecht 

Alle rechtlichen Belange, die Ihnen als Privatperson begegnen können, werden im Zivilrecht geregelt. Dies macht das Zivilrecht zu einem der vielschichtigsten und weitreichendsten Rechtsgebiete, die es gibt – doch Herr Rechtsanwalt Stark verliert nicht den Überblick. Er ist Ihnen bei all Ihren Anliegen behilflich und vertritt Sie auch kompetent und zuverlässig bei einem Zivilprozess. 


Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht

Eng verbunden mit dem Verkehrsrecht ist das Ordnungswidrigkeitenrecht, das für Gesetzesübertretungen als Ahndung eine Geldbuße vorsieht. Wenn Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeworfen wird, z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß oder ein Verstoß gegen ein Halte- und Parkverbot, und Sie Punkte oder ein Fahrverbot erhalten haben, dann wenden Sie sich unverzüglich an Herrn Rechtsanwalt Stark. Er übernimmt die Prüfung entsprechender Bußgeldbescheide und vertritt Ihre Rechte im Bußgeldverfahren.  


Bürozeiten:

Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der angegebenen Rufnummer gebeten. Gerne können Sie auch die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen. 


Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:

Direkt vor dem Gebäude, in dem die Kanzlei Hüsing | Stark | Partner ihre barrierefreien Kanzleiräume hat, können Sie öffentliche Parkplätze entlang der Straße vorfinden. Sie erreichen Ihr Ziel jedoch auch schnell, wenn Sie mit den Buslinien 6, 37, 601 sowie 609 bis zur Station „Michaeliskirche" fahren – von hier aus benötigen Sie gerade einmal rund drei Minuten zu Fuß.


Bitte besuchen Sie auch das Profil meines Kollegen Herrn Rechtsanwalt Dennis Hüsing hier auf anwalt.de


Weitere Informationen finden Sie unter: www.rae-hsp.de

Gunnar Stark ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Hamburgischer Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins

Bewertungen 36

UB

von U. B. am 20.01.2025 um 09:54 Uhr

DANKE
Verkehrsrecht
Natürlich hat man bei Anwälten - da es ja zumeist auch um Dinge mit z.T. extremer Reichweite geht - hohe Ansprüche. Zum zweiten Mal konnte ich mich 2024 von der ausgezeichneten Kompetenz und dem konsequenten Einsatz im Interesse des Mandanten überzeugen. Für mich verdient diese Kanlei nicht fünf sondern acht Sterne, mindestens. U. Brückner
SB

von S. B. am 25.11.2024 um 20:11 Uhr

Super Unterstützung und Betreuung
Verkehrsrecht
Super Unterstützung und Betreuung als die Versicherung der gegnerischen Partei unbegründet angefangen hat Leistungen zu kürzen. Top Kommunikation. Am Ende wurde der langwierige Fall zu meiner Zufriedenheit gelöst. Besten Dank an das gesamte Team
SD

von S. D. am 13.05.2024 um 20:52 Uhr

Berechtigten Anspruch konsequent erwirkt
Verkehrsrecht
Der Kontakt zu Gunnar Stark und dem Team Hüsing, Stark und Partner war unkompliziert, transparent und professionell. Wenn man gut seine eigenen Aufgaben erledigt und berechtigte Ansprüche hat, ist man hier sehr gut aufgehoben. Sowohl die online- als auch die direkte Kommunikation bewerte ich als sehr gut. Konsequent und kompetent wurden die Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und eingefordert. Die versuchte OWi-Anzeige der Polizei wurde mit erledigt und abgewehrt.

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Strafrecht
Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt Gunnar Stark
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Wie den Meisten bekannt sein dürfte, wurde im Jahr 2017 der § 23 Absatz 1 a StVO (Handyparagraph) deutlich verschärft.Nachdem zunächst ausdrücklich nur Mobiltelefone und Autotelefone in der Regelung

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Kanzlei-Impressum

Bezeichnung:
Hüsing | Stark | Partner
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Heidbecker Damm 11
21684 Stade
Tel.: 0 41 41 80 29 88 0
Fax: 0 41 41 80 29 88 9
E-Mail: info@rae-hsp.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Gunnar Stark
Kammerzugehörigkeit:
Rechtsanwalt Dennis Hüsing und Rechtsanwältin Sonja Schumacher sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Celle, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist.
Die Anschrift der Rechtsanwaltskammer Celle lautet:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
Bahnhofstraße 5
29221 Celle
Telefon: (05141) 9282-0
Telefax: (05141) 9282-42
eMail: info@rakcelle.de
Rechtsanwalt Gunnar Stark ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist.
Die Anschrift der Rechtsanwaltskammer Hamburg lautet:

Valentinskamp 88
20355 Hamburg
Tel.: 040 – 357 441-0
Fax: 040 – 357 441-41
Internet: www.RechtsanwaltskammerHamburg.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik “Berufsrecht” auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz
65189 Wiesbaden.
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung, § 67 Steuerberatungsgesetz, § 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften, § 54 Wirtschaftsprüferordnung in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer.
Partnerschaft:
Partnerschaft PR 201030 AG Hannover

Einzelvertretungsberechtige Gesellschafter/Partner:
Dennis Hüsing und Gunnar Stark

USt-ID:

NEU
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamburg (gemäß §73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( § 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle [at] brak [dot] de.
Hinweis für Mandanten/Verbraucher:
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung im Falle des Abschlusses von Online-Verträgen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

An Streitbeilegungsverfahren vor der für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis zuständigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org) nehmen wir grundsätzlich nicht teil und sind zu einer Teilnahme auch nicht verpflichtet.
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