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Bewertungen

PM

von P. M. am 25.10.2020 um 02:00 Uhr

Empathisch und kompetent
Arbeitsrecht
Herr Brumund hat mir bei meinem Kündigungsschutzprozess sehr geholfen und konnte exakt das Ergebnis erzielen, dass von ihm prognostiziert würde! Danke für die hervorragende Unterstützung. Ich kann die Kanzlei rbo-Rechtsanwälte und insbesondere Herrn Rechtsanwalt Brumund wärmstens empfehlen.
Vielen dank für Ihre freundlichen Worte. Mir ist es immer ein Anliegen Mandanten so zu beraten, dass die Erwartungen auch tatsächlich erfüllt werden können.
CH

von C. H. am 01.10.2020 um 10:28 Uhr

Wahrt Interessen des Arbeitnehmers
Arbeitsrecht
Ich kann Herrn Rechtsanwalt Brumund nur meinen Dank aussprechen für seine konstruktive, stichhaltige Argumentation bei meinem Arbeitsrechtsstreit und Erzielung einer gütigen Einigung und Vergleichs.
Ein Anwalt, der die Interessen des Arbeitnehmers tatsächlich wahrnimmt.
Vielen Dank Frau Hocke. Ich freue mich sehr über Ihre Bewertung und stehe Ihnen auch in Zukunft gerne zur Verfügung.
GZ

von G. Z. am 29.03.2020 um 22:59 Uhr

arbeitsrechtliche Angelegenheit
Arbeitsrecht
Ich habe nach telefonischer Anfrage gleich am nächsten Tag einen Termin bekommen.
Es war eine sehr gute und kompetente Beratung. Herr Brumund ist die Angelegenheit sehr
kompetent und überzeugend angegangen und hat nach kurzer Zeit den Fall für mich erfolgreich abgeschlossen (ohne Klageverfahren). Als Rechtsanwalt in Bezug auf Arbeitsrecht sehr zu empfehlen.
Danke für die von Ihnen ausgesprochene Empfehlung. Sollte es wieder einmal Probleme mit Ihrem Arbeitgeber geben, bin ich gerne für Sie da.
LS

von L. S. am 13.03.2019 um 15:20 Uhr

Korrektur meiner Bewertung vom 5.03.2019
Verkehrsrecht
Da seine Tätigkeit über eine Erstberatung hinausging, hat er mir sein Honorar direkt in Rechnung gestellt - zunächst in Höhe von 285,60€ inkl. einer Verfahrensgebühr in Höhe von 128€. Nachdem ich diese aber moniert hatte (denn ich wollte kein Verfahren und hatte das Bußgeld bereits bezahlt), zeigte er sich kulant und erließ mir diesen Posten. Ich denke, mit den Jahren schleicht sich die sog. Berufsblindheit ein: Was für den Profi scheinbar klar ist, erschließt sich für den Laien eben nicht sofort.
Es tut mir leid, wenn es der Abrechnung zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und die konstruktive Kritik.
LS

von L. S. am 05.03.2019 um 17:21 Uhr

Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß §24 StVG
Verkehrsrecht
Zwar kommt man als Mensch nicht gegen eine Maschine (Blitzer, Starenkasten, hier: Einheitensensor ES3.0 Matrix) an. Dennoch konnte ich durch das Einschalten eines Fachanwaltes Einblick in meine Ermittlungsakte nehmen, die ganze 50 Seiten umfasste!
Statt erlaubten 50 bin ich 71 km/h (nach Toleranzabzug) gefahren. Wie ärgerlich! Wegen eines Kilometers habe ich nun meinen ersten Punkt in Flensburg erhalten (neben der Geldstrafe in Höhe von 108,50€). Naja, nach 2,5 Jahren verjährt dieser Punkt und wird ein Jahr später gelöscht.
Meine RS zahlt für die Erstberatung bis max. 190€ ohne SB. Daher konnte Herr Brumund sein Honorar direkt mit meiner RS abrechnen, die mir allerdings nach diesem Schadenfall kündigte. Naja, es war nicht mein erster Schaden, den ich über meine RS laufen ließ..
Ansonsten fühlte ich mich bei Herrn Brumund gut aufgehoben, der mir die Sachlage fachlich und sachlich erklärte.
Wegen so einer banalen Verkehrsordnungswidrigkeit würde ich einen Anwalt allerdings nicht noch einmal aufsuchen. Denn letztendlich hat die Maschine immer Recht.. Aber wegen einer schwerwiegenden Sache (Führerscheinentzug etc.) würde ich Herrn Brumund jederzeit wieder aufsuchen. Daher kann ich ruhigen Gewissens weiterempfehlen. Danke!
Vielen dank für Ihre freundlichen Worte. Ich kann Ihre Enttäuschung verstehen, rate jedoch dennoch zur Überprüfung, sollten Sie noch einmal geblitzt werden. Wollen wir hoffen dass es bei dem einen Mal bleibt.