
Hans K. Link

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Über mich
LINK SIRY Rechtsanwälte PartGmbB
Herr Rechtsanwalt Hans K. Link wurde 1982 als Rechtsanwalt zugelassen und vertritt Sie sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren. Er ist langjähriges Mitglied in der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer und hat die Leitung eines Börsenschiedsgerichts für nationale und internationale Streitigkeiten. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Vorstand der Lutz-Stiftung und Beirat der DATEV.
Herr Rechtsanwalt Link ist seit 2004 Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Arbeitsrecht
Ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskraft oder Betriebsratsmitglied – bei mir sind Sie genau an der richtigen Adresse, wenn Sie nach juristischer Unterstützung im Arbeitsrecht suchen. Rund um Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Versetzung und Co. vertrete ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Interessen, mache mich für Ihre Rechte stark und setze Ihre Ansprüche durch.
Familienrecht
Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Die Ängste und Sorgen, die unter Umständen mit der Trennung bzw. Scheidung einhergehen, können mit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts recht schnell und sicher aus der Welt geschafft und das Scheidungsverfahren hoffentlich ebenso schnell und ohne Rosenkrieg hinter sich gebracht werden. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, errechne ich Ihnen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Weiterhin setze ich mich mit Ihnen gemeinsam zusammen und finde sinnvolle Lösungen für das Umgangsrecht und Sorgerecht, berechne den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich und bin bei Bedarf bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung behilflich.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht wird das Innenverhältnis und Außenverhältnis von Gesellschaften geregelt, wobei meine Tätigkeit in diesem Bereich von der Gestaltung bzw. Errichtung von Gesellschaftsverträgen für sämtliche Gesellschaftsformen über die Unterstützung bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen bis hin zur Begleitung von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern reicht. Zudem bin ich mit den Rechtsnormen des Handelsgesetzbuches (HGB) bestens vertraut und befasse mich mit sämtlichen rechtlichen Konflikten, welche aus Handelsgeschäften resultieren. Darüber hinaus kümmere ich mich auch um die Geltendmachung oder Abwehr der Provisionsansprüche von Handelsvertretern.
Gewerblicher Rechtsschutz
Ich befasse mich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes mit Rechtsfragen zu Patenten und Gebrauchsmustern und informiere Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Erfindung verwerten können. Ferner können Sie sich gerne an mich wenden, wenn Sie Lizenzverträge gestalten oder überprüfen lassen möchten.
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung, wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten und Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung der Geschäftsführerverträge benötigen. Darüber hinaus können Sie sich gerne an mich wenden, wenn Sie die Betriebsnachfolge für Ihr Unternehmen gestalten möchten. Auch im Falle einer Unternehmenssanierung oder für Rechtsfragen zum Unternehmensübergang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
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- LINK SIRY Rechtsanwälte PartnerschaftGmbB. PartGmbB Register-Nr.: PR 233. Sitz der Partnerschaft mbH ist Nürnberg, Nordring 98, 90409 Nürnberg, Telefon: +49911350920, Telefax: +499113509220, Email: kanzlei@link-siry.de
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- Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen
und gehören der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an.
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürtherstr. 115
90429 Nürnberg - Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Ergo Versicherungsgruppe AG und der Allianz Versicherung,
deren räumlicher Geltungsbereich sich über das gesamte EU-Gebiet sowie auf Staaten des Abkommens des
europ. Wirtschaftraum erstreckt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 2.500.000,00 pro Schadensfall, € 12.500.000,00 Jahreshöchstleistung zu unterhalten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51a BRAO. - Auf Antrag besteht bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung bei der jeweils zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (Schlichtungsstelle@brak.de).
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden

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