Bewertungen von Hartmut Veit
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von K. B. am 02.01.2022 um 22:35 Uhr
Kündigung
Arbeitsrecht
Ich habe diese Kanzlei im Internet gefunden und bin mehr als zufrieden.Schnelle und kompetente Hilfe in allen Fragen.
Vielen Dank für alles.
Katrin B.
Vielen Dank für alles.
Katrin B.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Gerne sind wir für Sie tätig gewesen!
PS
von P. S. am 05.10.2021 um 22:01 Uhr
Kündigung
Arbeitsrecht
Die Rechtsanwälte Der Kanzlei Katsch
sind sehr Kompetent. Der Anwalt Herr Veit ist sehr freundlich und erklärt im Gespräch ein alles so das ein Leihe alles versteht. Alles super Die Kanzlei ist nur zu empfehlen.
sind sehr Kompetent. Der Anwalt Herr Veit ist sehr freundlich und erklärt im Gespräch ein alles so das ein Leihe alles versteht. Alles super Die Kanzlei ist nur zu empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Wir bedanken uns für die Beauftragung und das positive Feedback. Gerne haben wir Sie unterstützt!
MM
von M. M. am 23.09.2021 um 10:19 Uhr
Betriebsbedingte Kündigung
Allgemeine Rechtsberatung
Jeder Zeit wieder, kann ich nur Empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank! Gerne waren wir für Sie tätig.
TK
von T. K. am 22.04.2021 um 12:37 Uhr
Kündigung durch Arbeitgeber
Arbeitsrecht
Herr Veit war über einen langen Zeitraum stets für uns ansprechbar und hat unsere Interessen in vollem Umfang vertreten! Auch wenn die gegnerische Seite teilweise versucht hat, uns zu "drücken", fand er immer die richtige Lösung! Dafür vielen Dank und unsere garantierte Weiterempfehlung an Bekannte mit ähnlichen Problemen!
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank! Gerne haben wir Ihre Interessen vertreten.
GD
von G. D. am 19.02.2021 um 08:42 Uhr
fristlose Entlassung
Arbeitsrecht
Gutes und kompetentes Beratungsgespräch. Gerne wieder!
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank!
HL
von H. L. am 22.01.2021 um 15:25 Uhr
Lohnfortzahlung und Urlaub
Allgemeine Rechtsberatung
In der Kanzlei fühlt man sich sehr gut beraten. Sind alle sehr nett und freundlich, man hat alle Informationen zeitnah erhalten. Sehr gute Ansprechpartner. Es wurden alle Fragen ausführlich beantwortet. Diese Kanzlei kann ich nur wärmsten empfehlen. Für unsere gesamte Familie ist es die Kanzlei des Vertrauens.
Wir möchten uns herzlich bei allen bedanken. Sollten wir mal einen Anwalt benötigen, dann nur bei Ihnen in der Kanzlei. Wir kommen jeder Zeit wieder.
Wir möchten uns herzlich bei allen bedanken. Sollten wir mal einen Anwalt benötigen, dann nur bei Ihnen in der Kanzlei. Wir kommen jeder Zeit wieder.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank für die positive Rückmeldung! Wir freuen uns, dass wir Sie zur Zufriedenheit beraten konnten.
KS
von K. S. am 09.12.2020 um 14:43 Uhr
Teilzeitarbeit in Elternzeit
Arbeitsrecht
Herr Veit hat mich sehr gut beraten und mir verschiedene rechtliche Wege aufgezeigt. Telefonate, Absprachen und Termine wurden immer eingehalten. Alle rechtlichen Schritte wurden mit hoher Transparenz mir gegenüber geteilt. Ich kann Herr Veit uneingeschränkt weiterempfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank! Wir sind gerne für Sie tätig gewesen.
JK
von J. K. am 23.11.2020 um 19:51 Uhr
Ungerechtfertigte Kündigung
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Veit hat mir in meiner Angelegenheit kompetent und schnell zu meinem Recht verholfen. Er nahm sich viel Zeit für mich und informierte mich zeitnah über jede Entwicklung in meinem Fall. Meine Forderungen wurden vollumfänglich erfüllt. Ich kann Herrn Rechtsanwalt Veit jederzeit wärmstens empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Wir bedanken uns für das Mandat und freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnte.
MM
von M. M. am 11.11.2020 um 13:50 Uhr
Erfolgreiche Entfristungsklage
Arbeitsrecht
Herr Veit ist ein guter und kompetenter Anwalt. Mit Geduld, Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit hat er meine Entfristung durchgesetzt. Was bei meinem Arbeitgeber, öffentliche Dienst, nicht gerade einfach ist.
Nochmals Vielen Dank.
Nochmals Vielen Dank.
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Vielen Dank!
FZ
von F. Z. am 11.11.2020 um 11:57 Uhr
Offen Stände gegenüber des alten Arbeitgeber
Arbeitsrecht
er hat in meinen Interesse gehandelt und ich fühlt mich gut beraten von Ihm und vertreten und wenn ich mal wieder Probleme haben sollte, würde ich mich wieder gerne von Ihnen beraten lassen und vertreten lassen
Antwort von Rechtsanwalt Hartmut Veit
Wir bedanken uns für das positive Feedback!