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Rechtsanwalt

Heiko Urbanzyk

Strafverteidiger Heiko Urbanzyk
Nicht reden, machen!!!
  • Fachanwalt für Strafrecht
YR
von Y. R. am 24.03.2025 um 20:02 Uhr
Positive Erfahrung mit meinem Anwalt.
Strafrecht

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Beschuldigt wegen Mord, Totschlag, Vergewaltigung und anderer Sexualstraftaten? 

Besonders schwerwiegende Vorwürfe verlangen besonders engagierte Verteidigung! 

Sie oder ein Freund oder Verwandter in Untersuchungshaft sind beschuldigt oder angeklagt, wegen Mord, Totschlag oder eines schwerwiegenden Sexualdelikts? Heiko Urbanzyk aus Coesfeld ist als Fachanwalt für Strafrecht seit Jahren in sogenannten Kapitalstrafsachen und Sexualstrafsachen tätig.  

Geht es um Verbrechen gegen die menschliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung steht der Rest der Welt gegen Sie. Die Polizei, ohnehin schon mit vielen Freiheiten für kriminalistische Listen und Zwangsmaßnahmen ausgestattet, zieht die Samthandschuhe endgültig aus. Die Presse trifft ihre Vorverurteilung und startet eine mediale Hetzkampagne gegen den vermeintlichen Täter und oft auch seine Familie und den Verteidiger. Sogar dem Gericht oder Schwurgericht, das nach dem Gesetz neutral an den Fall herangehen soll, fällt es schwerer, als in allen anderen Straftaten, sein Ohr für entlastende Umstände zu öffnen.

In dieser Atmosphäre knicken sogar viele erfahrene Anwälte, oft die durch das Gericht ausgesuchten, ein und werden zögerlich in der Verteidigung. Es fällt ihnen menschlich schwer, unter den Augen der Presse, gegen die kriegerische Stimmung im Gerichtssaal oder im Angesicht Hinterbliebener oder (nach Anklage vermeintlich) geschädigter Zeugen weiter professionell und distanziert alle ihm gegeben Verteidigungsmittel auszuschöpfen.

  • War ein angeblicher Mord tatsächlich „nur“ ein Totschlag?
  • War ein versuchter Mord/Totschlag tatsächlich „nur“ eine gefährliche Körperverletzung?
  • War es Notwehr?
  • Liegt ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch vor?
  • Ist der Sexualkontakt einvernehmlich oder sogar eine freie Erfindung, also Falschbeschuldigung?    
  • War gar jemand anders der Täter?
  • Ist die Tat vielleicht nachweisbar und für eine möglichst milde Verurteilung zu kämpfen?

Rechtsanwalt H. Urbanzyk aus Coesfeld (nahe Münster, Osnabrück, Dortmund) verteidigt Sie bundesweit nach allen Regeln der Strafverteidigungskunst. Ihm ist es als Strafverteidiger egal wie schwer der Vorwurf wiegt und ob Sie schuldig sind oder unschuldig, spielt keine Rolle – weil dies für einen Strafverteidiger kein Kriterium sein darf.

Sie können Strafrechtsanwalt Urbanzyk beauftragen in Fällen von:

  • Mord und versuchter Mord, § 211 StGB
  • Totschlag und versuchter Totschlag, § 212 StGB
  • Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
  • Vergewaltigung, § 177 ff. SGtB
  • Mißbrauchsvorwürfe, §§ 176, 176a, 176b ff. StGB

 

Je früher Sie oder Ihre Angehörigen anrufen, desto besser.

Lassen Sie sich auf keinen Fall einen Verteidiger durch das Gericht oder die Polizei vorschlagen!

Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk mit Kanzleisitz in Coesfeld (bei Dülmen, Borken, Stadtlohn, Bocholt) ist Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt seine Mandanten mit Sachverstand und ohne Rücksicht auf die Verachtung Außenstehender in ganz Deutschland. Kontaktaufnahme für das Erstgespräch, bei Verhaftung  oder Hausdurchsuchung ist per e-mail oder WhatsApp / Signal unter 0151-52068763 möglich.

Heiko Urbanzyk ist gelistet in Rechtsanwälte Coesfeld und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

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YR

von Y. R. am 24.03.2025 um 20:02 Uhr

Positive Erfahrung mit meinem Anwalt.
Strafrecht
Ich möchte meine positive Erfahrung mit meinem Anwalt teilen. Von Anfang an hat er sich sehr engagiert und professionell um meinen Fall gekümmert. Seine Expertise und sein tiefes Verständnis für das Strafrecht haben mir in einer schwierigen Zeit sehr geholfen. Er war stets erreichbar, hat alle meine Fragen geduldig beantwortet und mich umfassend über den Stand der Dinge informiert.
SL

von S. L. am 15.03.2025 um 09:35 Uhr

Angebliche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Freispruch!
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Sehr gut
JJ

von J. J. am 25.02.2025 um 15:34 Uhr

Angeblicher sexueller Mißbrauch des Enkelkinds - Einstellung wegen Falschbeschuldigung
Strafrecht
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen außerordentlichen Einsatz und Ihre Sachkenntnis bei meiner Verteidigung danken.Aufgrund Ihres strategischen Weitblicks und Ihrer gründlichen Vorbereitung wurde ich freigesprochen und das Verfahren eingestellt. Nochmals meinen herzlichen Dank für das erzielte Ergebnis

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(6)20.04.2025 von Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk
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