Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Richerdt
Rechtsanwalt

Heinz Richerdt

Rechtsanwaltskanzlei Heinz Richerdt
Rechtsanwaltskanzlei Heinz Richerdt

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Seit Juni 1995 bin ich als zugelassener Rechtsanwalt mit eigenständiger Kanzlei in Wurzen ansässig.

In meiner über 20-jährigen Berufstätigkeit habe ich in unterschiedlichen Fällen umfangreiche Kenntnisse in erbrechtlichen, mietrechtlichen, arbeitsrechtlichen sowie strafrechtlichen Angelegenheiten erwerben können.

Spezialisiert habe ich mich dabei auf das Familienrecht und werde diesbezüglich auch über die Familiengerichte als zertifizierter Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder eingesetzt.

 Arbeitsrecht

Sie beabsichtigen, das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer zum Arbeitgeber bzw. umgekehrt fristgerecht zu beenden, sind sich jedoch nicht sicher, welche Fristen hierbei gelten. Hierzu stehe ich Ihnen beratend gern zur Seite.

Möglicherweise kommt es auch dazu, dass Sie Ihrem Arbeitnehmer fristlos kündigen müssen bzw. Sie als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten haben.

Hier sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern vielmehr über einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, welche Erfolgsaussichten im Wege einer Kündigungsschutzklage bestehen.

Hierbei ist insbesondere die 3-Wochen-Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage ab Zugang des Kündigungsschreibens bei Ihnen zu beachten.

Ihnen liegt ein Arbeitsvertrag vor und Sie wissen nicht sicher, ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Im Rahmen einer Prüfung können die Ihrerseits bestehenden Fragen in einem persönlichen (Telefon-)Gespräch beantwortet werden.

Sollte es möglicherweise dazu kommen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz erbrachter Arbeitsleistungen keinen Lohn zahlt, stehe ich Ihnen bei der Geltendmachung zur Seite.

Gegebenenfalls beabsichtigen Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu schließen. Hierzu berate ich Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen, die ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten mit sich bringt.  

Im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, welches sich im ersten Moment schön liest, eben weil es wohlwollend formuliert sein muss. Leider trügt der Schein ab und an. Daher sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis über einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.  

Familienrecht

Häufig trennen sich Eltern/Ehegatten mit und ohne Kinder, ohne auf die Situation nach der Trennung ausreichend vorbereitet zu sein.

Eine kompetente Beratung über die Art und Weise der Trennungsmöglichkeiten sollte, auch zum Wohle der Kinder ausführlich vorausgehen.

Was ist unter anderem zu regeln!

- Aufenthaltsbestimmungsrecht

Dies beginnt mit der Frage, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder zukünftig leben sollen.

- Umgangsrecht

Mit der Entscheidung über den zukünftigen Aufenthalt der Kinder ist gleichzeitig der Umgang der Kinder zum anderen Elternteil zu regeln.

- Kindesunterhalt

Mit dem Aufenthaltsort der Kinder ergeben sich Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber dem Elternteil, bei dem sie nicht mehr leben,

- Ehegattenunterhalt

Ggf. bestehen Unterhaltsansprüche des die Kinder betreuenden Ehegatten.

- Ehewohnung

Weitere Regelungen sind zu der bisher gemeinsam genutzten Ehewohnung (Miete/Eigentum) erforderlich.

- Hausratsteilung

Sinnvoll ist auch eine abschließende Regelung zum Hausrat.

- eheliches Güterrecht

Gleichfalls ist eine Regelung zu den gemeinsamen Schulden und Vermögenswerten notwendig.

- Ehescheidung

Nach Ablauf eines Trennungsjahres kann beim zuständigen Amtsgericht der Antrag auf Ehescheidung gestellt werden.

- Gewaltschutzgesetz

Im Falle körperlicher Übergriffe wie auch psychischer Einwirkungen ist im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes unverzüglich ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht notwendig.

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrungen im Familienrecht bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie, da ich ausschließlich in Ihrem Interesse und zum Wohle Ihrer Familie tätig und gleichzeitig bestrebt bin, Ihre Sicht der Dinge durchzusetzen.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Sie wollen einen privaten oder gewerblichen Mietvertrag abschließen und sind sich nicht sicher, ob dieser den derzeitigen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dann bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner. Ich übernehme für Sie die Prüfung des Mietvertrages.

Die Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der Vermieter ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Mieter wiederum schuldet dafür die regelmäßige rechtzeitige Zahlung der Miete.

Sie haben als Vermieter Ihrem Mieter die Wohn- oder Geschäftsräume in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt, jedoch kommt der Mieter hier seinen Mietzahlungspflichten nicht nach. Hier berate und vertrete ich Sie im Wege der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Mietforderungen. Wenn Ihr Mieter längere Zeit keine Mietzahlungen leistet, müsste eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und eventuell, sofern der Mieter nicht auszieht, eine Räumungsklage eingereicht werden.

Als Mieter haben Sie einen Anspruch darauf, dass sich die von Ihnen angemietete Wohnung in vertragsgemäßem Zustand befindet. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte zunächst der Vermieter auf diesen Zustand hingewiesen werden. Erst dann besteht die Möglichkeit die Mietzahlungen zu kürzen. Zur beabsichtigten Mietminderung, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum, stehe ich Ihnen beratend und/oder unterstützend zur Seite.

Im Rahmen des Mietverhältnisses haben Sie die jährliche Betriebskostenabrechnung erhalten. Wenn Ihnen unklar ist, ob Ihr Vermieter ordnungsgemäß abgerechnet hat, überreichen Sie bitte diese  Abrechnung zum Zwecke der Prüfung.

Gern berate und vertrete ich Sie auch in weiteren mietrechtlichen Angelegenheiten wie Mieterhöhungen sowie Kautionsstreitigkeiten.

Erbrecht

Bereits frühzeitig sollte man sich damit vertraut machen, was mit dem eigenen Vermögen und der Immobilie im eigenen Todesfall passiert, um Streiteren unter den Erben zu vermeiden.

Das Gesetz hat hierbei die gesetzliche Erbfolge vorgesehen. Hier erben zunächst die Erben erster Ordnung, sprich Kinder, Enkelkinder etc. Sofern keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind, erben die der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers bzw. deren Abkömmlinge wie Geschwister des Verstorbenen) usw.

Der überlebende Ehegatte fällt nicht in die beschriebenen Ordnungen. Dennoch steht ihm im Wege des vereinbarten Güterstands  ein Erbrecht zu.

Ich berate und vertrete Sie im Rahmen der Erbfalles (Beantragung Erbschein, Prüfung einer möglichen Erbausschlagung) sowie zu Fragen des Auskunftsrechts, wer in welcher Höhe erbberechtigt ist oder zur Erbauseinandersetzung bzw. Auflösung der Erbengemeinschaft.

Sollten Sie Ihr Vermögen jemanden hinterlassen wollen, der nicht zu dem Kreis der gesetzlichen Erben gehört oder aber jemanden vom Erbe ausschließen wollen, so haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder Sie Errichten ein Testaments oder schließen einen Erbvertrag.

Hierfür stehe ich Ihnen mit Rat und Tat bei der Erstellung eines Testamentes oder Erbvertrags zur Seite.  

 



Heinz Richerdt ist gelistet in Rechtsanwälte Wurzen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen

5,0
Sehr gut
316 Bewertungen
5
(187)
4
(65)
3
(43)
2
(21)
1
(0)
Noch keine Bewertung vorhanden.
Bewerten Sie als einer der Ersten diesen Anwalt!
Rechtsanwalt bewerten

Kontaktdaten von Heinz Richerdt

  • Domplatz 12, 04808 Wurzen

    NaN km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.
    • +49 3425 8...

    • rechtsanwalt.heinz-richerdt@t-online.de

    • +49 3425 8536821

FAQ